Frage von Philipp P. • 13.06.2018
Antwort von Renata Alt FDP • 18.07.2019
(...) Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2002 hätte jedoch ein generelles Verbot des Schlachtens ohne Betäubung aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Tierschutz einerseits und Religions-, und Berufsfreiheit andererseits keinen rechtlichen Bestand. Der § 4a Abs. (...)