Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich stimme Ihnen zu: die Versorgung von Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, muss sichergestellt sein. Dass sich die Versorgungslage in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert hat, können wir nicht hinnehmen. Genau aus diesem Grund hat die Fraktion der Freien Demokraten die Abschaffung des Informationsverbots in § 219a StGB vorangetrieben. Außerdem ist es uns gelungen, sogenannten Gehsteigbelästigungen schwangerer Frauen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, einen Riegel vorzuschieben. Weitere gesundheitspolitische Maßnahmen (z.B. bessere Verankerung der Thematik in der medizinischen Ausbildung, Nutzung des Potentials medikamentöser Abbrüche, bessere Einbindung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft) sollten dringend folgen.
Leider wird der nunmehrige Vorstoß einiger Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, § 218 StGB kurz vor Ende der Wahlperiode in seiner jetzigen Form zu streichen, der Komplexität der mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ethischen und juristischen Fragestellungen nicht gerecht. Insbesondere ist sein Zeitpunkt denkbar ungünstig gewählt. Denn der Deutsche Bundestag wird keine Gelegenheit mehr haben, die Forderungen in einem für medizinethische Fragen üblichen und geordneten Verfahren zu beraten. Statt der gesellschaftlichen Debatte den ihr zustehenden Raum zu bieten, haben die Antragstellerinnen und -steller den Schwangerschaftsabbruch nun zu einem Wahlkampfthema gemacht. Das halte ich für unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt