Ist Völkerrecht Auslegungssache?
Sehr geehrte Frau Alt,
ist bei Ermordung eine Staatsbürgers im Ausland ein staatlich angewiesener Luftangriff auf die vermeintlichen Attentäter in einem anderen Land vom Völkerrecht gedeckt ?
Können Sie mir dazu bitte die Quelle nennen?
Falls es nicht gedeckt ist, als was ist es rechtlich einzuordnen?
Leider finde ich dazu keine verbindliche Antwort ?
quelle: https://de.yahoo.com/nachrichten/us-milit%C3%A4r-greift-tod-us-122822405.html
H. R.
Sehr geehrte Frau R.,
am 23. März 2023 wurde ein US-Militärdienstleiter im Nordosten Syriens von einer Drohne iranischer Bauart getötet. Ferner wurden fünf Angehörige des US-Militärs und ein US-Militärdienstleister verletzt. Das US-Militär reagierte am gleichen Tag mit mehreren Luftschlägen gegen vom Iran unterstützte Milizen in Syrien.
Die USA haben ihre Militäroperation mit einem Verweis auf das Recht auf Selbstverteidigung aus Art. 51 VN-Charta begründet und dabei auf eine „ongoing series of armed attacks against US facilities“ im Irak und in Syrien hingewiesen. Das Recht zur Selbstverteidigung setzt einen gegenwärtigen und rechtswidrigen bewaffneten Angriff voraus, der nach herkömmlicher Sicht von einem anderen Staat ausgehen muss. Zudem muss gem. Art. 51 S. 2 VN-Charta der VN-Sicherheitsrat informiert werden. Ein Schreiben der USA an den VN-Sicherheitsrat vom 27. März 2023 liegt vor.
Ein bewaffneter Angriff i. S. d. Art. 51 VN-Charta (armed attack) geht über die von Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta verbotene Gewaltanwendung hinaus. Wann genau die Schwelle von einer (bloßen) Gewaltanwendung zum bewaffneten Angriff überschritten ist, ist im Einzelfall schwierig zu bestimmen und auch umstritten. Grundsätzlich sind Angriffe auf militärisches Personal im Ausland aber als bewaffneter Angriff zu qualifizieren. Der Drohnenangriff müsste somit als bewaffneter Angriff zu klassifizieren sein.
Sofern die iranischen Milizen an Kampfhandlungen gegen die USA beteiligt waren, sind sie legitimes militärisches Ziel nach den Regeln des humanitären Völkerrechts. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Art und Weise der US-Militäroperation gegen die vom Iran unterstützten Milizen gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen hat.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit beantworten konnte und verbleibe
mit besten Grüßen
Renata Alt