Frage an Renata Alt von Stefan K. bezüglich Menschenrechte
Der Richter Jens Gnisa, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, warnt ausdrücklich vor dem neuen Infektionsschutzgesetz. Das Gesetzt habe "mit seinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun".
Siehe hier für seine Kritikpunkte: https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817
Falls Sie planen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen: was ist Ihre Meinung zu den Krititkpunkten von Richter Jens Gnisa?
Sehr geehrter Herr Kösling,
die Fraktion der Freien Demokraten sowie auch ich haben geschlossen gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, das es Grundrechtseinschränkungen enthält, die so nicht hinnehmbar sind. Auch wenn wir die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz sowie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen begrüßt haben, enthält das Gesetz erhebliche handwerkliche Mängel wie beispielsweise Ausgangssperren, deren Einfluss auf die Eindämmung des Virus wir erheblich in Zweifel gezogen haben und noch immer in Frage stellen. Zudem ist die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen völlig ungeeignet, um das Infektionsgeschehen abzumildern. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auch Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz eingelegt, denn insbesondere Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit stehen hier in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt