Frage an Renata Alt von Martina S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Alt,
werden Sie am 18.11.2020 für die Neufassung des Infektionsgesetzen stimmen, auch wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt?
Sehr geehrte Frau Scheel,
mit dem Entwurf des dritten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gehen empfindliche Einschränkungen der Freiheit einher. Zudem entbehren die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einer geeigneten Rechtsgrundlage. Deshalb werden wir als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag dem Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien nicht zustimmen. Stattdessen bringen wir unseren eigenen Antrag (19/23689) ein, in dem wir eine klare gesetzliche Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen fordern. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollte auf zwei Monaten befristet werden, damit eine regelmäßige Bewertung der Lage durch den Bundestag ermöglicht werden kann. Außerdem fordern wir parlamentarische Erlassvorbehalte und eine Unterrichtungspflicht der Bundesregierung, um die weitreichenden Verordnungsermächtigungen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt MdB