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Renata Alt
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Renata Alt von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Alt,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamneten in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Dem § 15 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung können Sie entnehmen, dass für Arzneimittel bereits eine Kennzeichnungspflicht besteht, die Ihnen eine umfassende Auskunft über das jeweilige Produkt gibt, sei es auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel. Aus § 15 geht außerdem eine besondere Kennzeichnungspflicht für Produkte menschlicher Herkunft hervor. Diese enthält u.a. auch die Pflicht, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers zu benennen, sodass Sie sich informieren können, ob es sich um ein Produkt menschlicher Herkunft handelt.

Darüber hinaus besteht eine sogenannte „Gelbe Liste“ ( https://www.gelbe-liste.de ); diese Datenbank gibt Auskunft über ein Vielzahl von Arzneiprodukten und ihre Inhaltsstoffe.

Mit freundlichen Grüßen
Renata Alt

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