Frage von Petra H. • 14.03.2022
Wie erklären Sie dem Bürger der Gemeinde Überherrn die Wasserknappheit, die bei der Inbetriebnahme von SVOLT (siehe Brandenburg) entstehen wird?
Antwort von Reinhold Jost SPD • 24.03.2022
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden. Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass es seine Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes und als wichtigste Lebensgrundlage erfüllen kann. Bei Nutzungskonflikten hat die öffentliche Trinkwasserversorgung stets gesetzlich garantierten Vorrang. Jede Wasserentnahme wird im Einzelfall geprüft und bei berechtigtem Interesse und Verträglichkeit mit dem Wasserdargebot wird eine Erlaubnis oder Bewilligung, die widerrufen werden kann, erteilt.
Mit freundlichen Grüßen