Frage an Reinhold Jost von Benjamin W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Guten Tag Herr Jost,
Warum wird die Batteriefabrik von svolt inmitten einer wasserschutzzone gebaut? Warum dieser Standort direkt an einem wald? Warum nicht in ein bestehendes Industriegebiet?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Willmes,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die SHS hat im Vorfeld alle Flächen im Saarland einer umfänglichen Eignungsprüfung unterzogen. Es hat sich gezeigt, dass keine weitere Fläche existiert, die dem folgenden Bedarf von SVOLT für den Bau einer Batterie- und Zellfabrik entspricht:
- Flächengröße von rund 80 Hektar, wovon rund 50 Hektar zusammenhängend und kompakt rechteckig sein müssen
- Kurzfristige Flächenverfügbarkeit, die einen Produktionsstart im Jahr 2023 ermöglicht.
Insofern konnte der Firma SVOLT kein anderes Gelände angeboten werden.
Wie Sie richtig angemerkt haben, befindet sich das Linslerfeld in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet der Zone 3. Alle Bedingungen gemäß Schutzgebietsverordnung werden vollständig eingehalten, um sämtliche Gefährdungen des Bodens auszuschließen. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellt sicher, dass im laufenden Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen dürfen. SVOLT legt großen Wert auf Nachhaltigkeit und arbeitet zudem an geschlossenen Wertstoffzyklen. Alle Sicherheitsmaßnahmen und Vorgaben zum Umgang mit Rohstoffen werden eingehalten werden.
Das BauGB sieht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens auch eine Umweltprüfung vor. In einem Umweltbericht werden etwaige Eingriffe in die Natur und Landschaft zunächst ermittelt und falls feststellbar, Eingriffs-, Vermeidungs- sowie Ausgleichsregelungen getroffen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in hohem Maße negativ auf Klima, Landschaft sowie Tierwelt auswirken wird.
Der weitere Planungsprozess sieht ein Gutachten zur Grünordnungsplanung vor, aus dem sich eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt. Diese legt auf Basis der ermittelten Umweltbeeinträchtigungen den Umfang an notwendigen Ausgleichsflächen fest. Abhängig von der Flächenverfügbarkeit ist beabsichtigt, die Ausgleichsmaßnahmen so nah wie möglich an die zu entwickelnde Fläche Linslerfeld anzugliedern.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Matthias Weber