Frage an Reinhard Zabel von Mirijam S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Zabel
211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.
Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?
Mit freundlichem Gruß
Mirijam Seng
Sehr geehrte Frau Seng,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kinderarbeit, die Sie über die Seite www.kandidatenwatch.de an mich gerichtet haben.
Sie schreiben völlig zu Recht, dass ausbeuterische Kinderarbeit - von der Millionen von Kindern in vielen Ländern der Erde betroffen sind - eine menschliche Tragödie ist. Politisch muss gegen diese Form von Kinderarbeit auf allen Ebenen entschieden vorgegangen werden. Und zwar sowohl von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention von 1989) und der Internationalen Arbeitsorganisation (Konvention 182 von 1999) als auch von den einzelnen Nationalstaaten.
Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass die deutsche Bundesregierung aufgrund der von Ihnen zitierten Richtlinie der Europäischen Union eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge erarbeitet, die den Katalog der Eignungs- und Zuschlagskriterien um soziale Aspekte erweitert. Den von Ihnen als unzureichend kritisierten Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kenne ich selber leider nicht. Ich habe zwar versucht, ihn über das Internet zu bekommen, bin aber auf der Homepage des BMWA nicht fündig geworden. Wenn es aber so ist, wie Sie schreiben, dass dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit bietet, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen, muss hier auch meiner Ansicht nach dringend Abhilfe geschaffen werden. Daher befürworte ich wie Sie die Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes bzw. einer geeigneten Regelung in die neue Vergabeverordnung. Sollte ich in den Deutschen Bundestag gewählt werden, würde ich mich in Berlin für dieses Ziel einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Zabel (GRÜNER Bundestagskandidat in Braunschweig)