Frage an Reinhard Wolf von Christian K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wolf,
in der letzten Zeit sehe ich insbesondere im Zuge des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle eine erhebliche Einschränkung im Bezug auf die Rechte der Bürger. Als Beispiel seien hier nur MusikCDs genannt, die nicht mehr in allen Geräten lauffähig sind (aufgrund einer technischen Kopierschutzmaßnahme) und das Übertragen dieser Musik auf andere Medien aber strafbar ist, da hierzu der technische Kopierschutz umgangen werden muss. Gleiches gilt in Kürze für digital ausgestrahlte TV-Sendungen, welche nur noch in Geräten abspielbar sind, die eine regelrechte "Mauer" um den Inhalt ziehen.
Faktisch wird damit die Privatkopie, seit jeher ein ungeliebtes Kind der sog. "Urheber und Rechteinhaber", abgeschafft. Der Konsument erwirbt nicht mehr Daten, sondern nur noch das Recht, Daten nach dem Gutdünken des Rechteinhabers zu verwenden, welches aber oftmals sogar die prinzipiell legale Verwendung aufgrund technischer Probleme untersagt.
Meine Frage ist nun, wie Sie und ihre Partei hier in Zukunft weiter agieren werden. Wird weiterhin das Recht des Urhebers über das des Konsumenten gestellt, oder wird es hier gar eine Korrektur der bisherigen Gesetzeslage geben?
Mit besten Grüßen
Christian König
Sehr geehrter Herr König
Ich bin selber Musiker und schreibe eigene Stücke, bin also Urheber und möchte, dass meine Rechte gewahrt sind. Auf der anderen Seite bin ich auch Musiknutzer und sehe es überhaupt nicht ein, warum ich neue Abspielgeräte besorgen muss, nur weil ein Kopierschutz die CD nicht mehr bei mir abspielt. Ferner sehe ich nicht ein, warum ich mir nicht eine Sicherheitskopie von den CDs machen soll, die ich teuer bezahlt habe. Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich eines Tages die Musik nicht mehr abspielen kann? Ich kenne viele Musikerkollegen und weiß, dass Musiker schließlich auch davon leben. Deshalb verurteile ich auf´s schärfste, wenn jemand Raubkopien macht. Da soll die volle Härte des Gesetzes zuschlagen. Aber deshalb einen Kopierschutz einbauen, der mich zu ungewollten Kompromissen zwingt, ist ein Affront gegenüber allen ehrlichen Käufern von digitalen Medien. Ich werde mich für eine Korrektur des Gesetzes einsetzen. Damit stehe ich nicht alleine, denn auch meine Partei B90/Grüne stehen ausdrücklich für das Recht auf eine Privatkopie:
Es muss weiterhin möglich sein, Musik für private Zwecke zu kopieren oder Filme aus dem Fernsehen aufzunehmen – auch wenn es sich um digitale Medien handelt. Wir wollen eine durchsetzungsstarke digitale Privatkopie im Urheberrecht, die nicht durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden darf. Moderne Mediennutzungsformen wie Tauschbörsen sind Teil der heutigen Jugendkultur. Einer »Kriminalisierung der Schulhöfe« und einem Auskunftsrecht von Rechteinhabern gegenüber Internet-Providern erteilen wir daher eine klare Absage. Wir setzen uns vielmehr für eine gerechte Balance zwischen den Interessen der VerbraucherInnen und den UrheberInnen und VerwerterInnen kultureller Güter ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Reinhard Wolf