Frage an Reinhard Wolf von Andreas F. bezüglich Recht
Luftsicherheitsgesetz
Im §7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert.
in §17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten
Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch
die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer
völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es
kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie
sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur
Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?
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Alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?Wird dadurch nicht der Grundsatz «in dubio pro reo», und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Über Berlin ist ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet worden, welches lediglich die ehrlichen und zuverlässigen Piloten und deren Fluggäste "bestraft", denn sie können die Wirkungsstätten ihrer gewählten Politiker nicht mehr aus der Vogelperspektive betrachten. Terroristen und potentielle Selbstmörder werden sich nicht dadurch abschrecken lassen, diese wird der drohende Lizenzentzug oder andere Strafen nicht davon abhalten, ihr grausames Werk zu tun. Deise Maßnahme schränkt also die Freiheitsrechte des Bürgers ein, ohne das gewollte Ziel erreichen zu können. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Herr Beckstein z.B. möchte diesen Luftraum verletzende Flugzeuge direkt abschießen, wie grausam, wenn sich ein Pilot nur verierrt hat, Haben Sie sich schon mal mit dem Auto verfahren?
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JAR-FCL
Am 1. Mai 2005 trat in Deutschland JAR-FCL 3 in Kraft, welche die Lizenzierung für
Privatpiloten regelt. Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in
Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu
führt, daß Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische
Verfahren über sich ergehen lassen müssen. Durch diese Vorschriften ist der Bestand
des Luftsports in Deutschland ernsthaft gefährdet.
Werden Sie sich für Regelungen einsetzen, die dem Verhältnis Arzt/Pilot wieder mehr
gerecht wird, so daß der Arzt über die Tauglichkeit eines Piloten entscheiden kann.
Wedern Sie die überzogenen Gesundheitsanforderungen wieder auf ein praxisgerechtes
Maß zurücknehmen?
Werden Sie zukünftig verhindern, dass der Fliegerarzt die Gesundheitsdaten des Piloten an das LBA übermitteln muss? Ein Arzt darf nicht einmal die Behörden über die Fahruntauglichkeit eines seiner Patienten unterrichten, der Fliegerarzt aber muß die Gesundheitsdaten seiner Klienten übermitteln, wo ist da die ärztliche Schweigepflicht?
Sehr geehrter Herr Faulhuber
Danke für Ihre Frage zu dem Themenkreis Bürgerrechte von Privatpiloten
Ich war über das Wochende in Berlin und habe mir die Absturzstelle angesehen. Trotz schlechtem Wetter hatte sich wieder eine lange Schlange von Besuchern vor dem Bundestag gebildet. Wir können von Glück reden, dass nicht Unschuldige von dem abstürzenden Flugzeug damals getroffen wurden. Ich gehe auch davon aus, dass auch Sie die Politik jetzt in der Pflicht sehen, auf diesen Vorfall zu reagieren. Die Frage ist, ob angemessen und nach der Prämisse der Verhältnismäßigkeit reagiert worden ist. Meine Antwort lautet wie folgt:
Wenn sich herausstellt, dass aufgrund der jetzigen Beschlusslage Rechtsbruch begangen wurde (wie Sie es angedeutet haben), werde ich im Falle eines Wahlsieges mich natürlich dafür einsetzen, dass jeglicher Rechtsbruch gestoptt wird.
Auf Basis meines jetzigen Kenntnisstandes werde ich mich nicht dafür einsetzen, dass die Piloten von Kleinflugzeugen von der Pflicht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden.
Ich sehe nicht, dass die Zuverlässigkeitsprüfung mit einem "Globalverdacht" einhergeht. Keiner verdächtigt alle Privatpiloten, dass sie Selbstmordattentäter oder gar Terroristen sind. Im Gegenteil: Privatpiloten sind Leute, die besonders verantwortungsvolle Bürger sind und es auch sein müssen, weil von einem Flugzeug im Falle eines Unfalls ein weitaus höheres Gefährundungspotential für Leib und Leben ausgeht als von einem Automobil. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erhöht allgemein - und damit auch Ihre - die Sicherheit, dass nie wieder einer Ihrer Fliegerkameraden durch solch einen Vorfall die Privatfliegerei in einen solchen Misskredit bringt.
Ich gebe Ihnen Recht, dass das erfolgte Flugeinschränkungsgebiet über Berlin in gewisser Weise eine "Bestrafung" derjenigen Piloten ist, die sich diszipliniert und genau immer an die Regeln gehalten haben. Natürlich ist damit Ihre bisherige Freiheit jetzt eingeschränkt worden. Allerdings bin ich überfragt, ob es in der Privatfliegerei ein Bürgerrecht auf freie Nutzung des Luftraumes gibt. Ich glaube es nicht. Von daher stellt das Flugbeschränkungsgebiet über Berlin keine Einschränkung Ihrer Bürgerrechte dar. Aber: ich bin kein Jurist. Ich gebe Ihnen Recht, dass die getroffenen Maßnahmen keine Terroristen stoppen können und die Politik immer aufgefordert ist, Augenmaß zu bewahren und nicht einer Regelungswut auch noch Vorschub zu leisten. Sie sprechen in Ihrer Anfrage von "überzogenen Gesundheitsanforderungen". Welche sind das? Auch dass ein Fliegerarzt die Gesundheitsdaten des Piloten an das LBA übermitteln muss, ist mir neu und scheint mir überzogen. Ich trete dafür ein, die ärztliche Schweigepflicht nicht zu unterlaufen. Im Falle eines Wahlsieges können Sie da auf mich rechnen.
Ich habe mich gefreut, über www.kandidatenwatch.de Ihnen auf Ihre Fragen antworten zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Reinhard