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Frage von Stefan B. •

Frage an Reinhard Pachner von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Pachner,

in Ihrer Antwort an Herrn Drexler gehen Sie auch auf das Thema der neuen Dienstrechtsreform ein. Wie andere Ihrer Kollegen auf dieser Internetseite beschränken Sie sich aber darauf, die Eckpunkte des Regierungsprogramms zu wiederholen. Diese klingen auf den ersten Blick zwar ganz gut und werden wahrscheinlich von Beamten und Bürgern sogar befürwortet ("Leistung muss sich auszahlen", "Laufbahngruppen werden abgeschafft").

Aber alle konkreten Ausführungen zu dem Thema scheinen auf die Zeit nach der Wahl verschoben zu werden. Hierdurch wird die Bewertung der Angelegenheit schon recht schwierig - denn wie wollen sie z.B. die Abschaffung der Laufbahngruppen und gerechtere Bewertung der Leistungen der Beamten wirklich umsetzen?

Wer zwischen den Zeilen liest merkt schnell, dass offensichtlich weiter an alten Zöpfen festgehalten werden soll - zum Beispiel an unsinnigen Fünftel-Regelungen für den Aufstieg in die nächste Laufbahn. Ich gehe einfach davon aus, dass es trotz offiziellem Wegfall der Laufbahnbezeichnungen noch Besoldungsgruppen und entsprechende Studiengänge zur Qualifikation geben wird.

Aber gerade die starre Regelung in vielen Laufbahnen, dass nur Absolventen des ersten Fünftels in die nächste Laufbahn aufsteigen können, verhindert eine faire Bewertung der in den nachfolgenden Jahren erbrachte Leistung. Was hat die Lehrgangsnote, die vor 10 oder 15 Jahren in 2 Wochen erbracht wurde denn mit der aktuellen Arbeitsleistung zu tun?

Befürworten Sie als Landtagskandidat, dass weiter an den reinen Notenwerten festgehalten wird und somit 4/5tel der Beamten keine Chance mehr haben durch entsprechende Leistung diesen Makel irgendwann wieder auszugleichen?

Oder sind Sie auch der Meinung, dass eine in der Vergangenheit erbrachte Note auf jeden Fall durch entsprechende Anstrengung in den darauf folgenden Jahren wieder ausgeglichen werden kann?

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