Frage an Reiner Haseloff von Matthias M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Reiner Haseloff
Im BestattG LSA vom 5. Feb. 2002 wird im §11 (3) für Särge ausgeführt:
"Nach dem Transport sind die Leichen in Särge aus umweltverträglichem Material umzubetten, das innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist, wenn zum Transport nicht bereits derartige Särge verwendet worden sind."
Meine Fragen:
- Wie ist ein umweltgerechtes Material, welches zersetzbar sein muss, zu definieren?
- Warum sind für Urnen dazu keine Normen festgelegt worden?
- Wie wird mit so genannten „vergänglichen Metallurnen“ nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Sehr geehrter Herr Malok,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei solch spezifischen Fragen, in erster Linie die zuständigen Fachbehörden, die geeigneten Ansprechpartner sind.
Bitte wenden Sie sich deshalb an das Landesverwaltungsamt.
Für Ihr Anliegen zuständig, ist das Referat 201 (Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten).
Sie erreichen das Referat über die Telefonnummer: 0391 567 2242
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=11179
Ich hoffe Ihnen, damit weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
Ihr Reiner Haseloff