Frage von Claudia K. • 10.02.2011
Antwort von Regine Wilke
Bündnis 90/Die Grünen
• 14.02.2011

(...) Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1988 entschieden, dass werbende Unternehmen den Aufkleber "keine Werbung" beachten müssen. Finden Sie trotz eines solchen Aufklebers Werbesendungen in Ihrem Briefkasten, sollten Sie die entsprechenden Unternehmen unmissverständlich auffordern zukünftig auf weitere Werbeeinwürfe zu verzichten. Sie können die betreffende Firma auch auf Unterlassung verklagen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen lassen. (...)

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