Frage an Regina Kopp-Herr von Herbert S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
dem Land fehlt Geld und eine Verstetigung des Soli ist in der Diskussion.
Warum sollen wieder die Einkommensteuerzahler - die Mittelschicht - dafür aufkommen?
Auch in NRW werden jährlich von UHNWI´s sehr hohe Vermögen vererbt. Insbesondere bei "Betrieben" greift die Erbschaftssteuer kaum zu. Im Ergebnis hat sich ein Geldadel etabliert, dessen Vermögensmacht nicht nur völlig unzureichend an der Finanzierung des Allgemeinwohls beteiligt ist, sondern die auch die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger von Geburt an nachhaltig untergräbt.
Warum wird die Erbschaftssteuer nicht auf ALLE Vermögenswerte ohne Ausnahmen angewandt?
Es wird bei Betriebsvermögen immer argumentiert, dass der Bestand des Betriebes durch Erbschaftssteuern gefährdet würde. Das glaube ich nicht. Warum kann es dem Erben von z.B. 200 Mio Euro Betriebsvermögen nicht zugemutet werden, dass er beim Übergang einen kleinen Teil des Betriebes verkauft und ihn als GmbH oder AG weiterführt - mit dann nur noch 75 % statt 100 % Anteilen? Oder kann nur ein genetischer Erbe einen Familienbetrieb weiterführen? Sind externe Fachleute zu dumm dafür?
Der Umstand, dass inzwischen 50 % aller Vermögenswerte im Land im dauerhaften Eigentum von wenigen tausend Personen ist und dass dieser Umstand durch das Erbschaftssteuerrecht zementiert wird, ist doch höchst unsozial. Dass die Erben dieses "Einkommen" ohne eigene Leistung beziehen kommt noch hinzu.
Im Sinne der gerechten Belastung aller Bürgerinnen und Bürger wäre es eigentlich richtig, die Erbschafssteuer, die im Prinzip eine Privilegierung der Vermögensverhältnisse der Superreichen ist, abzuschaffen und die GANZE Erbschaft (z.B. nach Abzug eines Erbschaftsfreibetrages von 1 Mio Euro) der normalen Einkommensteuer zu unterwerfen.
Wäre das nicht gerechter und sozialer als der sogenannte Soli für alle?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Sommerfeld
und durch das Erbschaftssteuerrecht on nur wenigen tausend Bürgern dauerhaft
Sehr geehrter Herr Sommerfeld,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiere, sprechen Sie eine Thematik an, die grundsätzlich außerhalb der Zuständigkeit des Landes liegt: Sowohl die Solidaritätsabgabe als auch Einkommens- und Erbschaftsteuer sind Erhebungen seitens des Bundes.
Ich gehe in der Annahme, dass Ihnen die Forderungen der Ministerpräsidenten Hannelore Kraft nach einer Restrukturierung des Solis nach Bedarf anstelle nach Himmelsrichtung als Anlass zur Kontaktaufnahme gedient hat. Die Aufteilung der Mittel fällt allerdings in die Zuständigkeit der Ministerpräsidentinnen/-en. Hier wird der Verhalt kritisch diskutiert, ein Ergebnis ist aber bislang nicht erzielt worden und bedarf im Einigungsfalle wiederum der Zustimmung der Bundesregierung.
Weder die Bundeskanzlerin noch ihr Herausforderer Peer Steinbrück haben die Aufhebung der Frist für die Solidaritätsabgabe im vergangenen Bundestagswahlkampf thematisiert, von einem entsprechenden Ansinnen ist daher nicht auszugehen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig gedeutet. Sollten Sie weitere Anliegen haben, die in meinen Kompetenzbereich fallen, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an mich wenden. Gerne können Sie auch in Absprache mit meinem Büro einen persönlichen Termin gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Christina Kampmann vereinbaren, um offengebliebene Fragen zu klären. Ihnen eine fröhliche Adventszeit!
Herzliche Grüße
Regina Kopp-Herr