Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Ich kann Ihre Einschätzung einer grundsätzlichen Diskriminierung gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht teilen.
Bereits seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Zu diesem Thema sind bereits im März und April dieses Jahres Fragen an mich über dieses Portal gestellt worden. Ich darf daher auf meine Antworten zu den anderen Fragen verweisen.
Die Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen und sie muss mehr sein als nur eine Armutsbekämpfung. Wir haben daher in dieser Wahlperiode die Grundrente eingeführt, mit der wir dafür sorgen, dass Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, künftig finanziell bessergestellt sind als die Personen, die nicht oder nur kurz in das Rentensystem eingezahlt haben.
Ich bin nicht der Meinung, dass die CDU/CSU jemals ein solches „Prinzip“ verfolgt hätte, insofern kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.