Ralf Tiedemann FDP Direktkandidat für den Brandenburger Landtag
Ralf Tiedemann
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Frage von Jan M. •

Unterstützen Sie die Forderung, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sofort und bedingungslos von den Corona-Maßnahmen (Maskentragen, Kontaktbeschränkungen, Testpflicht) zu befreien sind?

Ralf Tiedemann FDP Direktkandidat für den Brandenburger Landtag
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier bei abgeordnetenwatch.de und das damit verbundene Interesse an meiner Kandidatur zum Deutschen Bundestag.

Wir als Freie Demokraten und beispielsweise auch die jetzige Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag setzen vor allem auf Pragmatismus und Verhältnismäßigkeit bei der Pandemie-Politik. Darüber hinaus haben wir in der Vergangenheit auch angemahnt, dass die Entscheidungen zur Coronapolitik wohl abgewogen sein sollten und sich eine Pauschalisierung verbietet.

Grundsätzlich alle Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus für Menschen unter 18 Jahren abzuschaffen unterstütze ich nicht. Diese Maßnahme finde ich zu pauschalisieren, vor allem wenn man davon ausgeht, dass Kinder auch Träger und Überträger des Virus sind. Dennoch brauchen wir einen Strategiewechsel zur bisherigen Coronapolitik und einen klaren Fahrplan für den künftigen Umgang mit der Pandemie. 

Der Schutz der vulnerablen Gruppen zu Beginn war richtig und wichtig - und dennoch ist bei einer hohen Impfquote klar: Jetzt muss mehr gesellschaftliches, wirtschaftliches und soziales Leben wieder möglich sein - für alle Altersgruppen. Im letzten Jahr hat es die Bundesregierung im Sommer der niedrigen Inzidenzen verschlafen, unser Land sicherer für Öffnungen zu machen. Das darf nicht noch einmal passieren. Darum ist es wichtig, jetzt die richtige Vorsorge zu treffen. Gelegenheiten dafür gibt es genug: Wir können noch mehr Tempo in die Impfkampagne bringen. 

Dazu gilt es, gerade im Bezug auf die jüngsten unserer Gesellschaft, die Risiken von Corona gegenüber anderen Risiken, unter denen Kinder seit Monaten leiden, abzuwägen. In der Beurteilung der Risiken für Kinder sollten wir uns an der Wissenschaft der Pädiatrie, und somit daran, welche Einschätzung die Kinderärztinnen und Kinderärzte treffen, orientieren. Diese besagt, dass die Risiken durch die Beschränkungen höher sind als die Risiken einer Erkrankung durch das Virus, da beispielsweise Risiken wie Übergewicht, Angstpsychosen, Kontaktstörungen und Entwicklungsstörungen auftreten können. Dies muss man ins Verhältnis setzen. Beispielsweise geht Nordrhein-Westfalen einen für mich - auch als Lehrer - sehr nachvollziehbaren Weg: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.  

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Tiedemann