Frage von Michael S. • 06.12.2016
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
(...) Zu bedenken ist allerdings auch: Im CETA-Abkommen kommt der Ansatz einer sogenannten Negativliste zum Tragen, was bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung eingegangen werden, mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen. In unserem SPD-Konventsbeschluss haben wir formuliert, dass wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass eine Positivliste besseren Schutz als eine Negativliste bieten kann. (...)