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Ralf Stegner
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Frage von Carsten M. •

Inwieweit sehen Sie im bestehenden ÖRR ein demokratisches Element? Warum soll Ihrer Meinung nach die Gebühr erneut steigen?

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage auf Abgeordnetenwatch.de.

Der Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks wird im Medienstaatsvertrag wie folgt beschrieben:

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen. (vgl. § 26 I, II MStV)

In Zeiten voranschreitender Digitalisierung diversifizieren sich auch die Möglichkeiten zum Medienkonsum fortwährend. Viele der seit vielen Jahren bekannten Qualitätsmedien im Printbereich stellen nun teilweise oder vollständig auf den digitalen Markt um. Medienformen wie Podcasts oder Interview- / Dokumentationsformate auf Videoplattformen runden das Portfolio regelmäßig ab. Diese Entwicklung muss auch der ÖRR mitgehen, um mittel- und langfristig einen Marktanteil erhalten zu können, der ihn in die Lage versetzt, seinem Auftrag bestmöglich nachkommen zu können. Eine ausreichende finanzielle Förderung hierfür ist sicherzustellen.

Für eine inhaltliche Unabhängigkeit ist auch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von Nöten. Umgekehrt ist es allerdings auch unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass sich die geförderten Anstalten an die Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 48 X, 36 I MStV) halten. Die allgemeinen Teuerungsraten können jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Gebühren sind somit als angemessen anzusehen.

Die demokratiefördernde Komponente des ÖRR ergibt sich meiner Einschätzung nach, neben vielen anderen Faktoren, in der wertfreien und glaubwürdigen Bereitstellung von Informationen. Die Diversifikation der Möglichkeiten zum Medienkonsum stellt auch einen Multiplikator für das Angebot dar. Dabei kommt es immer mehr zur bewussten Streuung und Verbreitung politisch motivierter Falschmeldungen. Dieser sehr bedenklichen Tendenz ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ein orientierungsstiftendes Gegengewicht, dass der Gefahr auseinanderdriftender "Wahrnehmungen" von objektiven Größen wie Wahrheit und Fakten entgegenwirkt. Darin liegt ein zentrales, zu förderndes demokratisches Element.

Viele Grüße

Ralf Stegner

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