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Ralf Nettelstroth
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Frage von Herbert S. •

Frage an Ralf Nettelstroth von Herbert S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ist meine Besoldung als Lehrer an einem Gymnasium noch amtsangemessen?

Ich habe mir rückblickend meine "Karriere" zum Studiendirektor einmal angeschaut und mit der langfristigen Gehaltsentwicklung der niedrigsten noch bestehenden Besoldungsgruppe A 2 verglichen, die zumindest halbwegs an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilgehabt hat.

Auf Jahresbasis (Endgehälter incl. Weihnachtsgeld ohne Zulagen) ist vom 1.1.89 bis 31.12.12 die A 2-Besoldung um 167 % angestiegen. Die der Besoldungsgruppe A 13.. durch unterproportionale Erhöhungen nur um 152 %. Wäre die A 13-Besoldung wie die von A 2 angestiegen, läge sie heute auf dem Niveau von A 14.
Das entspricht in Relation zu A 2 im Wert der Wegnahme einer Beförderungsstufe bzw. der Wegnahme der beruflichen Entwicklung, die die meisten Lehkräfte an Gymnasien erreichen können.

Hinzu kommt die Änderung der Arbeitszeit. Während im allgemeinen Dienst die Arbeitzeit um 2,5 % erhöht wurde (AZVO NRW), wurde sie für Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, und Sonderschulen um gemittelt 2,8 % erhöht - an Gymnasien um 7,4% (VO§5SchFG).
Die um fast 5 % stärker angestiegene Arbeitszeit (trotz des Gutachtens von Mummert und Partner) entspricht im Wert fast 1/2 Besoldungsstufe.

Die jetzt geplanten 2 Nullrunden entsprechen einer erneuten Abwertung des h.D. um 1/2 Besoldungsstufe.

Im Jahr 2014 werde ich als Studiendirektor (A 15) und Berücksichtigung der Besoldungs- und Arbeitszeitentwicklung im Verhältnis zur Besoldungsstufe A 2 in der gleichen Relation stehen, in der 1989 bereits ein Studienrat (A 13) zur Stufe A 2 stand.

Das gleiche Bild ergibt sich beim Vergleich mit der Privatwirtschaft (als Chemie-Fachleiter wähle ich den Chemietarif Gruppe E 13).
1989 lagen die Einkünfte A 13 etwas über E 13.
2012 lag sogar A 15 um ca. 3.500 € unter E 13.

Meine "Karriere" A13 -> A15 hat wirtschaftlich nicht stattgefunden - sie bestand aus Urkundenaushändigungen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Sommerfeld

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sommerfeld,

ich kann Ihren Unmut über die Entscheidung der Landesregierung, die Beamtinnen und Beamten des Landes von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln, sehr gut nachvollziehen.

Noch im Jahr 2011 hat Ministerpräsidentin Hanelore Kraft gegenüber dem Beamtenbund versichert, dass es keine weiteren Einschnitte bei der Beamtenschaft geben werde. Ihr Finanzminister Walter-Borjans teilte sogar mehrfach mit, Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger zukünftig nicht weiter von der Lohnentwicklung abzukoppeln. Dazu gehöre, dass gute Arbeit angemessen bezahlt werde.

Die jetzt getroffene Entscheidung ist glatter Wortbruch! Bereits in den letzten Jahren haben die Bediensteten durch umfangreiche Einsparungen aller Landesregierungen - auch der CDU / FDP-Regierung - zur Konsolidierung beigetragen. Fest steht, dass die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst nicht auseinanderdriften darf. Damit unser öffentlicher Dienst auch in Zukunft leistungsfähig bleiben kann, ist es notwendig, dass Beschäftigte und Beamte fair und ordentlich bezahlt werden. Im Wettbewerb um die besten Köpfe muss sich unser Land Nordrhein-Westfalen richtig aufstellen.

Trotzdem muss das oberste Ziel die Sanierung des Landeshaushaltes und der damit einhergehende Abbau der Verschuldung sein. Hierzu hat unsere Fraktion konstruktive Vorschläge eingebracht, um insbesondere die Personalausgaben im öffentlichen Dienst zu begrenzen. Sie liegen heute bei fast 23 Mrd. Euro und machen damit rund 40 Prozent des Haushaltes aus. Die Einführung von Verwaltungsassistenten bei der Polizei und in den Schulen wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Damit hätten Polizisten und Lehrkräfte von reiner Verwaltungstätigkeit entlastet werden sollen, um sich besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können. Alle Vorschläge für strukturelle Reformen sind von der rot-grünen Landesregierung bei den Beratungen über den Landeshaushalt 2013 abgelehnt worden.

Wenn die rot-grüne Landesregierung nicht Hunderte Millionen Euro für Wahlgeschenke ausgegeben hätte, stünden heute, in Zeiten höchster Steuereinnahmen, aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion genügend Finanzmittel für eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses zur Verfügung. Der Bund und andere Bundesländer machen es vor. Mit der Weigerung der rot-grünen Landesregierung, Strukturreformen durchzuführen und einem daraus resultierenden weiteren Auseinanderfallen der Einkommensentwicklung schwächen SPD und Grüne unseren öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, der das Rückgrat unseres Landes ist.

Ich versichere Ihnen, dass ich mich auch weiterhin für die Belange der Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst in unserem Land einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nettelstroth