Frage an Ralf Michalowsky von Rolf S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Michalowsky,
bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.
Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?
Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:
* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.
* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.
* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.
* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Schöpe,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema "Neuordnung der Rundfunkgebühren", die ich Ihnen sehr gerne beantworte.
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW wird gegen den vorliegenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen. Einige Argumente die gegen den Vertrag sprechen haben Sie selber in Ihrer Mail erwähnt.
Ich möchte zwei weiter Argumente erläutern, die es meiner Fraktion unmöglich machen, dem vorliegenden Vertrag zuzustimmen:
1. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der vorliegende Vertrag eine einzige Katastrophe. In einer Anhörung des Haupt- und Medienausschusses des Landtags NRW am 7.4.2011 erklärte Frau Gayk in Stellvertretung des Landesdatenschutzbeauftragten, dass der Landesdatenschutzbeauftragte hinsichtlich der massiven Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger "verfassungsrechtliche Bedenken" gegen diesen Vertrag hat. Außerdem sprach Frau Gayk davon, dass die Vorgaben des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nahe an ein "Rasterfahndungsmodell" herankommen. Dies kann meine Fraktion nicht akzeptieren.
2. Menschen mit Behinderungen, mit die schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft, werden durch den neuen Vertrag massiv benachteiligt. Sie sollen nun einen Drittelanteil der Rundfunkgebühren entrichten. Das ist deshalb problematisch, weil die bisherige generelle Befreiung kein mitleidiges und mildtätiges Almosen war, sondern einen konkreten Grund hatte. Die Befreiung ist Bestandteil des so genannten "Nachteilsausgleich", der darauf beruht, dass Menschen mit Behinderungen im Alltagsleben aufgrund ihrer Behinderung höhere Kosten haben, als nicht behinderte Menschen. Auch dies wollen wir nicht angetastet sehen.
Zwei Punkte aus Ihrer Mail möchte ich aber noch einmal richtig stellen:
1. Es ist nicht richtig, dass ab 2013 mehr Geld eingenommen wird. Im Gegenteil rechnen die Rundfunkanstalten mit geringeren Einnahmen. Die Zahl der Personen, die zahlen müssen vergrößert sich nicht. Zwar sollen nun Betriebe mit einbezogen werden, aber in den Haushalten fallen dafür Mehrfachnutzungen in nicht zu unterschätzender Zahl weg. Der neue Staatsvertrag hat nicht das Ziel, die Einnahmen zu erhöhen, sondern sie zu stabilisieren. Sollte es, wider Erwarten, doch zu nennenswerten Mehreinnahmen kommen, können die Rundfunkanstalten damit nicht machen, was sie wollen. Stattdessen würde die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) beurteilen, ob Geld an die Rundfunkteilnehmer/innen zurückgegeben werden müsste und der monatliche Betrag zu senken wäre. Dies ist aber, wie gesagt, sehr unwahrscheinlich.
2. Dass die Rundfunkgebühren nicht wie Steuern erhoben werden ist gut und richtig. Ein Gebührenmodell als solches muss aus Sicht meiner Fraktion erhalten bleiben um die nötige Staatsferne zu wahren. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist ein wichtiges, Demokratie sicherndes und förderndes Instrument. Durch kritische Berichterstattung soll die Fähigkeit zur Meinungsbildung gefördert werden. Aus diesem Grund muss Staatsferne gesichert werden. Wird der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk direkt aus Steuergeldern finanziert, ist die Gefahr der "Hofberichterstattung" im Sinne der jeweils Regierenden zu groß. Die sich nun anschließende Frage nach der Qualität der Sendungen von ARD und ZDF und inwieweit die Sender ihrem Auftrag tatsächlich nachkommen, ist natürlich zu diskutieren. Nichtsdestotrotz muss das Prinzip der Staatsferne eingehalten werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage zufriedenstellend beantworten. Für weitere Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass ich diese Frage für Frau Gunhild Böth, die Sie ja auch angeschrieben haben, mit beantworte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Michalowsky