
(...) Entscheidet sich die ausreisepflichtige Person trotz einer ausdrücklichen Information darüber, dass ihre Rückführung zeitnah bevorsteht, gegen eine freiwillige Ausreise, stellt eine solche Entscheidung gerade für Familien mit Kindern eine Belastung dar. Die Ausreisepflicht muss nunmehr durch die Anwendung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden. Diese damit einhergehenden besonderen Belastungen, gilt es aus humanitären Gesichtspunkten gerade im Interesse der betroffenen Kinder, und zwar unabhängig von der Entscheidung der Eltern, nach Möglichkeit zu vermeiden. (...)