Frage an Ralf Jäger von Stephan F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Jäger,
Seit 2005 müssen Rechtliche Betreuer mit für den damals gesetzlich festgelegten Vergütungssatz arbeiten. Nun soll auf Initiative des Bundesjustizministers Maas eine Erhöhung der Vergütungssätze um 15% noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Der Berufsverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) fordert, dass der Bundesrat dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt und die Umsetzung dieser als Sofortmaßnahme bezeichneten Initiative möglich macht.
Als Rechtlicher Betreuer aus Meiderich (nur einer von über 100 Kolleg*innen in Duisburg) frage ich Sie, ob Sie diese Forderung der Berufsgruppe unterstützen? Was tun Sie innerhalb der Landesregierung für die Umsetzung und das Abstimmungsverhalten im Bundesrat? Falls Sie unser Anliegen nicht unterstützen, bitte ich um Ihre Erläuterung, warum nicht.
Herzliche Grüße
S. F.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch, die ich gerne wie folgt beantworte: Der Gesetzesentwurf wird gegenwärtig im Bundestag beraten, wo es im Rechtsausschuss am 8. März eine öffentliche Anhörung gegeben hat. Gegenwärtig steht noch nicht fest, ob und in welcher Form das Gesetz in dieser Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag beschlossen werden wird.
Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, das bisherige Vergütungssystem zu überprüfen und eine angemessene Vergütung für Berufsbetreuer sicherzustellen. Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer muss aber eng mit der noch anstehenden Qualitäts- und Strukturdebatte verbunden werden. Für eine solche Diskussion wäre es sinnvoll, zunächst den Abschluss zweier Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht abzuwarten, mit dem Mitte dieses Jahres zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger