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Frage von Simone H. •

Frage an Ralf Jäger von Simone H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jäger,

ich hätte gerne erkärt, wieso das Land NRW einen Polizisten bezahlt, der gar nicht für seine Bezüge arbeitet. Herr Wendt von der Polizeigewerkschaft erhält ja Bezüge, obwohl er gar nicht als Polizist arbeitet. Wie darf ich mir das erklären?

Freundliche Gruesse
Simone Heil

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Heil,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Innenministerium existiert zur gewerkschaftlichen Arbeit von Polizeibeamtinnen und -beamten seit den 90er Jahren eine Verwaltungspraxis, die regelt, wie mit Dienstbefreiungen der ehrenamtlichen Landesvorsitzenden umzugehen ist.

Ihnen soll erlaubt werden, ihren ehrenamtlichen, gewerkschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des dienstlich Vertretbaren nachzukommen. Bei dieser Praxis hat man sich von der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Grundgesetz und von der Fürsorgepflicht des Dienstherren nach § 45 Beamtenstatusgesetz leiten lassen.

Die Praxis soll hier einen Ausgleich schaffen und beiden Interessen so weit wie möglich Rechnung tragen:
Den dienstlichen Erfordernissen auf der einen Seite und dem Interesse von Öffentlichkeit, Parlament und Landesregierung an funktionierenden Berufsverbänden auf der anderen Seite.

Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine vollständige Befreiung vom Dienst. Vielmehr erfolgt eine Entlastung anlassbezogen.

Im Fall Wendt scheint sich etwas verselbstständigt zu haben, da wurden im Laufe der Zeit immer stärker Freiräume ausgenutzt. Wir wollen den Fall nun so zügig wie möglich, und so gründlich wie möglich, aufklären. Fest steht schon jetzt, dass es einen solchen Fall in dieser Form niemals hätte geben dürfen. So einen Fall darf es auch in Zukunft nie mehr geben.

Ich selbst habe keine Entscheidung zur Besoldung oder Freistellung von Herrn Wendt getroffen. Ich habe auch nicht mit ihm darüber geredet. Ich bin erstmals am 24. Februar darüber informiert worden, dass Herr Wendt eine Teilzeitbeschäftigung beim Land NRW hat, ohne den Dienst tatsächlich zu vollziehen.

Ich habe ein großes Interesse daran, den Sachverhalt um die Einkünfte von Herrn Wendt so sorgfältig und so schnell es geht aufzuklären. Aus diesem Grund wurde am 6. März ein Verwaltungsermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses soll umfassend die aktive Dienstzeit und die gleichzeitige Gewerkschaftstätigkeit des Landes- bzw. Bundesvorsitzenden der DPolG unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten aufklären und bewerten. Wegen der jetzt erst bekannt gewordenen Nebentätigkeiten und der daraus erzielten Nebeneinkünfte ist ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Wendt eingeleitet worden.

Eine 100%ige Freistellung auf Staatskosten wird es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben. Ob es darüber hinaus einer weiteren konkretisierenden Regelung bedarf, wird derzeit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL