Portrait von Ralf Jäger
Ralf Jäger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Jäger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Boris R. •

Frage an Ralf Jäger von Boris R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Jäger,

13.11.2016 las ich die kurze Nachricht „Streit um Auto im Parkverbot eskaliert - zehn Polizisten in NRW verletzt“ im N24.de. ( http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/5952486/streit-um-auto-im-parkverbot-eskaliert---zehn-polizisten-verletzt-.html ).
Die erste Frage ist, wie es passieren konnte, dass zwei Männer zehn (!) Polizisten verletzen konnten. Sind die Polizisten nicht bewaffnet? Wenn „Ja“, warum benutzten sie ihre Schusswaffe nicht?
Leider sieht alles so aus, als ob diese Polizisten schlecht ausgebildet waren oder sie einen Befehl (heimlichen?) hatten, auf keinen Fall zu schießen.
Meine zweite Frage ist, was wollen Sie unternehmen? Antworten Sie aber, bitte, nicht, dass es eine Besprechung oder Diskussion geplant ist. Ich glaube, dass Sie als Minister was Konkretes vorhaben.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus,
Boris Rubinov

Portrait von Ralf Jäger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rubinov,

die Angriffe auf die Polizeibeamten in Düren verurteile ich auf das Schärfste. Was mit Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitern des Ordnungsdienstes anfing, endete in einem brutalen Angriff auf die zu Hilfe gerufenen Polizisten. Das ist absolut inakzeptabel. Meine Gedanken sind vor allem bei dem schwer verletzten Beamten.

Die Einsatzsituation war sehr dynamisch, komplex, unübersichtlich und von hoher Aggressivität der Tatverdächtigen geprägt. Die Angriffe erfolgten unvermittelt und nadelstichartig aus einer Laufbewegung heraus. Teilweise erfolgten Schläge unvermittelt im Vorbeirennen. Viele Tatverdächtige sind 1,90 Meter groß und über 100 Kilo schwer gewesen. Dazu kam, dass die Angreifer immer mehr Verstärkung bekamen und schließlich auch massives Werkzeug als Waffe eingesetzt wurde.

Polizeibeamte in NRW sind gut ausgebildet. Sie werden auch für solche Einsätze trainiert und geschult. Bei einer solchen nicht vorhersehbaren Gewalt in außergewöhnlicher Aggressivität konnte die Ausbildung die Verletzung der Beamten leider nicht verhindern. Im vorliegenden Fall haben die Polizeibeamten von ihrem dienstlichen Pfefferspray Gebrauch gemacht und dadurch den Angriff beendet.

Der Einsatz der Dienstwaffe ist grundsätzlich möglich, sofern es die Einsatzlage erfordert. Der Einsatz ist jedoch immer an der Einsatzlage auszurichten. Die Waffe ist als tödliches Einsatzmittel unter besonders sorgfältiger Abwägung der Verhältnismäßigkeit einzusetzen. Ein Befehl oder eine sonstige Weisung, die Waffe nicht einzusetzen existiert nicht. Bei der Entscheidung über den Einsatz der Waffe spielen viele Faktoren eine Rolle. Dabei geht es auch um die mögliche Gefährdung von Unbeteiligten und auch von eigenen Kollegen.

Das Thema Respekt vor Einsatzkräften im Allgemeinen und ihr Schutz vor Gewalt im Besonderen ist ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Wir haben dazu bereits im Jahr 2013 eine Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte in Auftrag gegeben. Die sich daraus ergebenen Handlungsempfehlungen haben wir größtenteils bereits umgesetzt. Die Maßnahmen bezogen sich auf Aus- und Fortbildung, Nachsorge von Betroffenen und Ausstattung der Beamten.

Bereits im Jahr 2011 wurde darüber hinaus die angedrohte Höchststrafe für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in § 113 StGB von zwei auf drei Jahre erhöht. Dabei konnte bisher nicht festgestellt werden, dass diese Strafmaßerhöhung eine generalpräventive Wirkung gezeigt hat. Vielmehr sind die Fallzahlen seit dem Jahr 2011 leider weiter gestiegen. Hier gibt es meiner Auffassung nach weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wirksamer Schutz beginnt bei Ausstattung und Ausbildung und endet in einer effektiven Strafverfolgungsnorm. Konkret habe ich mit meinen SPD-Innenministerkollegen eine tatbestandliche Erweiterung von § 113 Abs. 1 StGB angeregt. Polizeibeamte sollen danach auch außerhalb von Vollstreckungshandlungen geschützt werden. Weiter sollen auch andere Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) geschützt werden. Zu guter Letzt haben wir eine weitere Strafrahmenerhöhung vorgeschlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL