Frage an Ralf Jäger von Harald S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 8.11. auf meine Frage vom 22.10. bezügl. der Frauenföderung NRW.
Leider haben Sie in Ihrer Antwort meine Frage nicht beantwortet.
Deshalb stelle ich sie noch einmal.
Männer sind als Lehrkräfte an Schulen in der absoluten Minderheit.In allen Bundesländern. An manchen Schulformen sind nur 12 bis 14 % der Lehrkräfte männlich.
https://www.welt.de/wissenschaft/article146288079/Lehrer-oder-Lehrerin-Ist-das-wirklich-wichtig.html
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-06/grundschullehrer-maenner-beruf-anteil/seite-2
Siehe auch meine Frage und Quellen vom 22.10.16.
Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz sagt aus, dass Männer & Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat hat nach Art 3 Abs. 2 Satz 2 GG die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen & Männern zu fördern bestehende Nachteile zu beseitigen.
Was tun Sie, um die Männeranteil an Lehrkräften auf 50% zu erhöhen und der immensen Beachteiligung von Männern entgegenzuwirken?
Wie Sie wissen, bricht Bundesrecht Landesrecht. Laut SGB IX (Bundesrecht) sind Schwerbehinderte bei Beförderungen zu bevorzugen. Das SGB IX müsste also das Landesrecht, namentlich § 19 Abs. 6 LGB NRW, brechen.
Nehmen wir an, es bewirbt sicht eine kerngesunde Frau und ein schwerbehinderter Mann um Beförderung. Theoretisch müsste der Mann befördert werden, aus den o.a. Grunden.
Wird das so auch durchgeführt oder wird die Frau trotzdem genommen?
In der Behörde, ich der ich tätig bein, erhatlen Frauen am internat. Frauentag
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Frauentag
einen Tag dienstfrei, bzw. Stundengutschrift, wenn sie Dienst leisten. Männer am internat. Männertag
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_M%C3%A4nnertag
jedoch nicht.
Beseitigen Sie kraft Ihres Amtes diese Benachteiligung von Männern?
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
Sehr geehrter Herr Sonntag,
über meine vorherige Antwort hinaus sehe ich keinen weiteren Erläuterungsbedarf. Zu Fragen den Schulbereich betreffend, bitte ich Sie, sich an das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung oder die zuständigen Fachpolitiker zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL