Frage an Ralf Jäger von Ulrich G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Jäger,
die lokale Presse in NRW (Funke-Gruppe) berichtet über ein bevorstehendes sog. "Seminar" in einer Duisburger Moschee in Marxloh, bei welchem auch "Prediger" auftreten sollen, die nicht nur der radikalsten Islamistenszene zugerechnet werden sondern auch im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris und Brüssel stehen sollen (nach Polizeiangaben).
Gleichzeitig wird berichtet, die Polizei habe keine Handhabe gegen diese Veranstaltung, da es sich nicht um gesuchte Tatverdächtige handle und die Veranstaltung in privaten Räumlichkeiten stattfände.
Diese vermeintliche Machtlosigkeit des Staates macht mich ratlos, zumal ich gleichzeitig lese und höre, dass Sie selbst die Brüsseler Polizei ob ihres inkonsequenten Vorgehens über lange Zeit gegen die dortige Islamistenszene kritisieren.
Bitte erläutern Sie uns, wie diese Diskrepanz zwischn Ihren Worten und Taten zu erklären ist. Wieso werden die einschlägigen Gebäude dieser Duisburger Islamistenszene nciht nahezu täglich durchsucht, wieso gibt es keinen Ermittlungsdruck auf diese Gruppe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
U. Giese
Sehr geehrter Herr Giese,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalens gegenüber Anzeichen und Aktivitäten extremistischer Organisationen im ihrem Umfeld sensibel und aufmerksam sind.
Ganz deutlich wurde dies erst jüngst in dem von Ihnen geschilderten Fall des angekündigten Predigers in Duisburg Marxloh. Der in Presse genannte Prediger „Tarik Ibn Ali“ ist dem Verfassungsschutz bekannt. Grundsätzlich warnt der Verfassungsschutz vor der Teilnahme an entsprechenden Vortragsveranstalungen und Seminaren, da solche salafistischen Schulungen in der Vergangenheit vielfach zur Rekrutierung neuer Anhänger genutzt wurden. Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben diese Veranstaltungsformen der extremistisch-salafistischen Szene daher fest im Blick.
Eine Unterbindung derartiger Veranstaltungen durch die Sicherheitsbehörden ist jedoch nur dann möglich, wenn ein rechtswidriges Verhalten festgestellt werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden dies in jedem Fall prüfen. So auch in dem von Ihnen angesprochen Fall. Auch extremistische Äußerungen unterliegen allerdings solange der Meinungsfreiheit, wie durch sie nicht gegen Gesetze verstoßen wird.
Dass eine kritische, informierte und aufgeklärte Öffentlichkeit jedoch weiterhin die stärkste Abwehr gegenüber extremistischen Bestrebungen ist, wurde umso deutlicher, als sich die Organisatoren der Veranstaltung einem enormen öffentlichen Druck ausgesetzt sahen. In der Folge der vielen kritischen Stimmen aus Medien, Politik und Zivilgesellschaft sahen sich die Veranstalter schließlich gezwungen, den Prediger von der Veranstaltung auszuschließen. Ähnlich verhielt es sich mit einer geplanten Veranstaltung in Essen-Steele.
Extremistischer Salafismus ist derzeit die am schnellsten wachsende extremistische Bestrebung und stellt die Gesellschaft und Sicherheitsbehörden vor große Probleme. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, um zu verhindern, dass noch mehr junge Menschen in diesen Extremismus abrutschen und sich zu Gegnern und zu einer Gefahr für die offene Gesellschaft entwickeln. In diesem Sinne möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL