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Frage von Eva-Maria und Hans D. •

Frage an Ralf Jäger von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schreiben:
"Fälle von Wirtschaftskriminalität werden in Nordrhein-Westfalen insbesondere durch die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA) bearbeitet."

Die von uns Ihnen gegenüber erwähnte Wirtschaftskriminalität bezieht sich auf Manipulationen (Falschbeurkundungen) bei einem staatlichen Amt. Zu den Falschbeurkundungen haben wir bisher nie einen Bescheid erhalten. Die Nichtverfolgung bedeutet, dass viele andere ebenfalls mit dieser Gefahr rechnen müssen.

Ist es daher unter Bezug auf Ihren LKA-Hinweis immer notwendig sich bei Wirtschaftskriminalität direkt an das Landeskriminalamt zu wenden und muss das bekannt sein?

Können wir davon ausgehen, dass die bisher von vielen Seiten vertuschte Wirtschaftskriminalität dort wirklich rechtsstaatlich, "wirksam und konsequent verfolgt wird"?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Eheleute Dietrich,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sie können in NRW jede Straftat bei jeder Polizeidienststelle oder online unter https://service.polizei.nrw.de/anzeige anzeigen.
Sie können darüber hinaus davon ausgehen, dass die nordrhein-westfälische Polizei Straftaten rechtsstaatlich, wirksam und konsequent verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL