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Frage von Jens S. •

Frage an Ralf Jäger von Jens S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister,

laut diversen Medienberichten (u.a. http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/innenminister-ralf-jaeger-steht-ein-bisschen-unter-druck-id11445477.html ) wurde den Polizeidienststellen in NRW per Erlass des Innenministeriums verboten in Einsatzberichten von Flüchtlingen zu sprechen. Es soll lediglich von Zuwanderern gesprochen werden.

Ferner wurde von diversen Medien berichtet (u.a. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/09/hessen-und-nrw-polizei-darf-vergehen-von-fluechtlingen-nicht-oeffentlich-machen/ ), dass von Vorkommnissen / Straftaten im Umfeld von Flüchtingsunterkünften nur noch dann die Öffentlichkeit unterrichtet werden soll, wenn es sich um deutsche Täter handelt.

Meine Frage zu beiden Punkten:

1) Gibt es eine gezielte und bewusst gesteuerte Desinformationspolitik Ihres Hauses bezüglich der Kriminalitätsstatistik von Flüchtlingen / illegalen Einwanderern?

2) Wird es von Ihrer Seite im Züge der jüngsten Enthüllungen auch eine Offenlegung der tatsächlichen Kriminalitätsstatistik von Flüchtlingen / illegalen Einwanderern, insb. solche muslimisch-arabischer Herkunft, geben, oder bleiben die tatsächlichen Zahlen auch weiterhin unter Verschluss?

3) Sehen Sie Ihre persönliche Integrität sowie die in Ihrem Amtseid abgegebenen Versprechen durch diese Enthüllungen angegriffen oder nichtig?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die von Ihnen zitierten Medienberichte sind unvollständig und irreführend.
In Nordrhein-Westfalen verschweigt die Polizei nicht die Herkunft von Straftätern. Sie verhält sich bei Medienauskünften entsprechend dem Pressekodex. Die Polizei in NRW arbeitet damit nach den gleichen Maßstäben wie andere Länderpolizeien.

Es gibt in NRW auch keine Anweisung, dass Nationalitäten in internen oder externen Polizeiberichten nicht genannt werden dürfen. Nach einem Erlass aus dem Jahr 2008 wird lediglich für nationale Minderheiten festgelegt, dass diese nur erwähnt werden sollen, wenn es für "das Verständnis des Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachliches Bezuges zwingend erforderlich ist".

Ausdrücklich wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass Presseinformationen der Polizei immer dann Hinweise auf die Herkunft eines Tatverdächtigen enthalten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informations- oder ein Fahndungsinteresse besteht. Damit werden alle erforderlichen Informationen, die helfen, Täter dingfest zu machen, genannt. Sie ist ein wichtiger Hinweis bei der Fahndung und die Suche nach Zeugen.

Der amtlichen Polizeistatistik des Bundeskriminalamtes ist bereits jetzt die Nationalität von Straftätern zu entnehmen ( https://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true ). Ebenfalls ist das BKA im letzten Jahr mit der Erstellung eines Lageberichtes zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung beauftragt worden. Gemeinsam mit den Polizeien der Länder wurde im November 2015 eine erste vorläufige Lageübersicht erstellt ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/11/lagebild1-im-kontext-zuwanderung-2015.html ). Dieses Lagebild wird voraussichtlich in Kürze veröffentlicht.

Einzelheiten zu den Vorfällen der Silvesternacht und den Ermittlungen können Sie den auf der Internetseite der Ministeriums für Inneres und Kommunales veröffentlichten Berichten und Redemanuskripten entnehmen (www.mik.nrw.de).

Wir werden alles dafür tun, verlorengegangenes Vertrauen wiederzugewinnen. Dafür haben wir ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Sicherheit in NRW weiter zu verbessern. Die Maßnahmen dieses Pakets können Sie hier nachlesen:
https://land.nrw/de/sondersitzung-im-landtag-zu-den-ereignissen-der-silvesternacht

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL