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Frage von Ebbo H. •

Frage an Ralf Jäger von Ebbo H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jäger,

der heutigen WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Nr. 283/15) können wir entnehmen, dass sich die Minister der Landesregierung NRW ihre Bezüge überproportional erhöht haben (5,2%!). Was glauben Sie welches politische Signal an die Bevölkerung geht, wenn in 2013/14 publikumswirksam der Verzicht auf Gehaltserhöhungen proklamiert wurde und dieser nun in einem Schritt kompensiert wird? Was, Herr Minister, erzählen Sie den Polizistinnen und Polizisten sowie den weiteren Beamtinnen und Beamten, denen Sie eine Gehaltserhöhung verweigert und damit gegen Verfassungsrecht verstoßen haben, wenn diese weiterhin auf eine angemessene Gehaltserhöhung (1,9%) verzichten müssen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hahlweg,

die Bezüge der Ministerinnen und Minister sind in NRW im Landesministergesetz geregelt.
Das Landesministergesetz nimmt in seiner Regelung der Amtsbezüge der Ministerinnen und Minister Bezug auf die jeweiligen monatlichen Grundgehaltssätze für Beamte der Besoldungsgruppe B 11 in der Fassung des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes NRW.
Das Landesministergesetz sieht in § 7 vor, dass die Ministerinnen und Minister Amtsbezüge erhalten, zu denen u.a. ein Amtsgehalt in Höhe des um ein Fünftel erhöhten Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B 11 der Bundesbesoldungsordnung B in der Fassung des ÜBesG NRW gehört.

In den Jahren 2013 und 2014 haben die Ministerpräsidentin sowie die Ministerinnen und Minister auf eine Besoldungserhöhung in Höhe von insgesamt je 1,3 % Steigerung und 70 Euro Festbetrag (in 2013 = 30 EUR, in 2014 = 70 EUR) verzichtet. Das entspricht insgesamt einem Verzicht in Höhe von 5.332 EUR für die Ministerpräsidentin und 4.799 EUR je Ministerin und Minister.

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass der von der Presse genannte Steigerungssatz von 5,2 % sich aus dem Vergleich der Bezüge von Januar 2012 und Juni 2015 ergibt.

Der Steigerungssatz beträgt im Übrigen zum Vergleich z. B. für einen verheirateten Polizeivollzugsbeamten der Besoldungsgruppe A 9 Stufe 7 der Besoldungsordnung A für den gleichen Zeitraum 7,35 %.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger