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Frage von Michael F. •

Frage an Ralf Jäger von Michael F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für die Möglichkeit, auf diesem Weg eine Frage an Sie richten zu können.

Der Abgeordnete des niedersächsischen Landtages Herr Biallas schreibt auf abgeordentenwatch.de:

"...Der Schutz vor einer Ruhestörung gilt zudem auch in anderen vergleichbaren Situationen wie im Bereich der Nachbarschaft, wenn im Sommer draußen Grillfeiern stattfinden oder beispielsweise beim Betrieb von Biergärten. Den Schutz vor einer unzulässigen Ruhestörung gewährleistet bereits das allgemeine Ordnungsrecht. ..."

Daraus ergeben sich die Fragen:

Warum werden Ordnungsrecht und Landesimmissionsschutzgesetz beim Thema Ruhestörung /vermeidbarer Lärm de facto nicht angewendet ?

Wie groß ist der politische Wille, diese Art von Verstößen wirksam einzuschränken ?

Mit Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegegen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Friedhoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Friedhoff,

Sie haben mich gefragt, wie groß der politische Wille sei, Verstöße gegen den Lärmschutz einzuschränken. Die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden überwacht.

Mir sind die genaueren Umstände, die Sie zu dieser Auffassung bringen, nicht bekannt. Auf kommunalpolitischer Ebene sehe ich durchaus ein großes Interesse an guten Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen und damit auch an einem effektiven Lärmschutz. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen das gelingen kann, sollte im Regelfall vor Ort geklärt werden können. Wenn der Lärmschutz im Einzelfall vor Ort nicht zur Zufriedenheit aller Betroffenen hergestellt wird, werden Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger natürlich auch von der Landesregierung sehr ernst genommen. Mein Kollege, der Landesumweltminister Remmel, führt die oberste Aufsicht über die Anwendung des Landesimmissionsschutzgesetzes und ich weiß, dass in seiner Ressortzuständigkeit die Beschwerden über Verstöße gegen den Lärmschutz regelmäßig mit großer Sorgfalt überprüft werden.

Ich denke nicht, dass es am politischen Willen in den Kommunen oder auf landespolitischer Ebene zur Umsetzung des Lärmschutzes fehlt. Ich meine aber auch, dass es im Einzelfall für die Ordnungsbehörden sehr schwierig ist, gute Lösungen zu erreichen. Etwa dann wenn in einer Nachbarschaft Ruhestörer leben, denen das Gespür für die notwendige Rücksichtnahme fehlt. Das Einschreiten der Ordnungsbehörde bei aktuellen Ruhestörungen ist dann möglich, es kann aber nicht verhindern, dass zukünftig keine Ruhestörungen von diesen Personen ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Jäger MdL