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Ralf Jäger
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Frage von Arndt I. •

Frage an Ralf Jäger von Arndt I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, haben Sie sich als lautstarker Befürworter von Ankäufen von sog. „Steuer-CD“ hervorgetan. Heute erfahre ich aus dem Wirtschaftsmagazin „impulse“ (Ausgabe 7/2013, EVT: 27. Juni), dass der Präsident des obersten deutschen Finanzgerichts, Rudolf Mellinghoff, scharfe Kritik am Ankauf dieser Steuer-CDs übt. „Der Staat stiftet zu Straftaten an“, sagte der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) dem o. g. Wirtschaftsmagazin. Das sei besonders dann der Fall, wenn Informanten gebeten würden, bei lückenhaften Daten weitere Informationen zu beschaffen. Gern würde ich Ihre Meinung erfahren: Irrt hier der Präsident des BFH oder bewegen Sie sich als Landesinnenminister juristisch auf unsicherem Terrain?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Immel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Ankäufe von sog. Steuer-CDs".

In Ihrer Frage verweisen Sie auf eine im Wirtschaftsmagazin "Impulse" wiedergegeben Kritik des Präsidenten des Bundesfinanzhofs zum Ankauf von Steuer-CDs.

Angebotene Daten zu prüfen ist keine Frage der Opportunität. Die Finanzverwaltung ist von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen. Dazu zählen auch Hinweise auf Daten-CDs. Die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von angebotenen Daten wird nicht nur durch das Bundesfinanzministerium, sondern auch durch die Staatsanwaltschaften und alle Gerichte bestätigt.

Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die den Ankauf und die Verwertung von Daten-CDs als nicht rechtmäßig ansieht.

Mit freundlichem Gruß
gez. Ralf Jäger