Frage an Ralf Jäger von Carsten T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
im der beiliegenden Meldung sagt der Chef des Verfassungsschutzes, daß nun die jungen Leute aus NRW, die privat nach Syrien gegangen sind, um den Dschihad zu kämpfen, zurückkehren und von ihnen eine Anschlagsgefahr in Deutschland ausgeht.
http://www.rp-online.de/politik/nrw/islamisten-sind-die-groesste-gefahr-1.3488609
Nun meine Fragen:
1. Wie haben Sie NRW auf diese Gefahren vorbereitet?
2. Warum dürfen diese gefährlichen Menschen, die privat in Kriegsgebiete fliegen um einen Krieg zu führen, wieder nach Deutschland einreisen?
3. Sehen Sie die Taten (Krieg führen in einem fremden Land) dieser Menschen als verfassungskonform an oder ist dies ein Inhaftierungs-/Ausweisungsgrund?
4. Willy Brandt sagte einmal: "Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!". Wie bewerten Sie als SPD Mitglied diese Aussage mit der Tatsache, daß nun von Privatpersonen "von deutschem Boden wieder Krieg ausgeht"?
5. Dürfen diese Menschen noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen?
6. Darf die arbeitende und abgabepflichtige Bevölkerung in Deutschland davon ausgehen, daß die Kriegsverletzungen dieser Menschen, die in Syrien privat Krieg führen, bei ihrer Rückkehr nicht(!) auf Kosten der Allgemeinheit (von den Krankenkassen) bezahlt wird?
7. Sind die Krankenkassen informiert?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Thiemann
Sehr geehrter Herr Thiemann,
die Ausreise nach Syrien mit dem Ziel, sich vor Ort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, ist nach dem §129b StGB ein Straftatbestand und wird entsprechend geahndet.
Finden sich nach der Rückkehr einer Person aus Syrien Anhaltspunkte für die Beteiligungen an Kriegshandlungen oder für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (beispielsweise im sogenannten „Islamischen Staates“) wird der Fall unmittelbar den Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Sofern vor einer Ausreise Hinweise darüber bestehen, dass eine Person eine Abreise nach Syrien plant, können und werden ausreisebeschränkende bzw. passentziehende Maßnahmen angeordnet werden.
Weitere Informationen zu der genannten Thematik finden Sie auch in den folgenden Antworten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen:
- „Ausreisen nordrhein-westfälischer Männer, Frauen und Kinder in Dschihad-Gebiete“ – Drucksache 16/9611 unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9611.pdf?von=1&bis=0
- „Verhinderung der Ausreise von als gefährlich eingestuften Islamisten“ – Drucksache 16/8784 unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8784.pdf?von=1&bis=0
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger