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Frage von Carsten T. •

Frage an Ralf Jäger von Carsten T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

in der beiliegenden Polizeimeldung werden die kriminellen ausländischen Einbrecher sofort wieder freigelassen und führen sofort die nächste kriminelle Tat aus.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11562/2495118/pol-e-essen-mutmassliche-einbrecherinnen-kurz-nach-der-tat-festgenommen

Weiterhin lese ich auch von "rumänischen Klaukids" (Bildzeitung), die schon Hunderte von Straftaten begangen haben und trotzdem immer wieder frei- und auf die Bevölkerung losgelassen werden.

http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duisburg/mindestens-170-straftaten-polizei-kann-13-jaehrige-nicht-belangen-id8083602.html

Das passiert in Duisburg, Ihrem Wahlkreis.

Ich kann diese Vorgehensweise nicht verstehen, denn die Politik, die Justiz und die Polizei werden aus den Steuergeldern der arbeitenden Bevölkerung bezahlt und haben dafür die Aufgabe zu leisten, die Bevölkerung vor Kriminellen zu beschützen. Dieser Aufgabe kommt man wie in diesem Beispiel gezeigt nicht nach.

Eine Politik, die das Gewaltmonopol für sich einfordert, und diese Vorgehensweisen von Justiz und Polizei zulässt und die eigene Bevölkerung der ausländischen Kriminalität ausliefert, erfüllt ihren politischen Auftrag nicht.

Und da sich diese Hilflosigkeit des Rechtsstaates und die Erfolge der Kriminellen im Ausland herumsprechen, und wir keine Handhabe gegen die Einreise weiterer Personen aus diesem Kulturraum haben, wird das Problem sich aus meiner Ansicht vervielfachen.

Können Sie mir bitte diese Vorgehensweise der Polizei und der Justiz und die Tatenlosigkeit der Politik erläutern und erklären, wie Sie die daraus resultierenden Ängste der Bevölkerung, ein Opfer der kriminellen ausländischen Banden zu werden, behandeln?

Welche Maßnahmen treffen Sie gegen die importierte europäische Kriminalität?

Ist das überhaupt ein Thema im Landtag?

Ich bitte um eine ehrliche Antwort und keine leeren Worthülsen oder verschwurbelte Standardantworten.

Danke & Gruß
Thiemann

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Sehr geehrter Herr Thiemann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Rumänische Klaukids - Maßnahmen gegen die importierte Kriminalität"

Die Strafverfolgung setzt die Schuldfähigkeit des Täters voraus. Schuldunfähig ist in Deutschland, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Das Strafgesetzbuch sieht dieses so vor. Insofern ist die strafrechtliche Verfolgung von Kindern unter 14 Jahren von Gesetzes wegen verwehrt.

Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Sanktion. Ihr Ziel ist es, einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch Beschuldigte zu begegnen. Insofern setzt die Anordnung von Untersuchungshaft neben einem dringenden Tatverdacht einen Haftgrund voraus, der in einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr liegen kann. Im Jugendstrafrecht verlangt das Gesetz für die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr bei Jugendlichen, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus, dass sich diese dem Verfahren bereits entzogen haben oder über keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt verfügen. Zudem darf Untersuchungshaft nach dem Jugendgerichtsgesetz nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.

Neben Strafverfolgung (Repression) hat die Polizei jedoch auch die Aufgabe nach § 1 PolG NRW Straftaten zu verhindern (Prävention). Die Kreispolizeibehörden werden u. a. über ihre Kommissariate Kriminalprävention und Opferschutz in diesem Bereich aktiv und beraten beispielsweise Eigentümer und Mieter zur Sicherung ihrer Häuser und Wohnungen, wie sich Senioren gegen Taschendiebstähle schützen können oder wie generell Opferwerdung vermieden werden kann. Das MIK NRW unterstützt hier u. a. mit den Aktionen "Riegel vor" oder "wachsamer Nachbar".

Kriminalprävention ist auch Bestandteil der NRW-Initiative "Kurve kriegen", bei der kriminalitätsgefährdete Kinder und Jugendliche vor einem dauerhaften Abgleiten in die Kriminalität bewahrt und die Anzahl der von ihnen begangenen Straftaten reduziert werden soll. "Kurve kriegen" befindet sich derzeit noch in der wissenschaftlich begleiteten Projektphase und wird in acht Modellbehörden (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln, Rhein-Erft-Kreis und Kreis Wesel) erprobt.

Mit freundlichem Gruß

gez. Ralf Jäger