Portrait von Ralf Jäger
Ralf Jäger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ralf Jäger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank S. •

Frage an Ralf Jäger von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Her Jäger,

leider kan ich den Finanzminister hier nicht finden, daher meine Fragen an Sie.
Am 18.06.2013 steht das Besoldungsanpassungesetz, besser bekannt als Beamtendiskriminierungsgesetz, im Ausschuss Personal zur Debatte. Der von der Landesregierung beauftragte Gutachter, Prof. Battis, kommt zu dem Schluss, dass es eindeutig verfassungswidrig ist, nachzulesen auf landtag.nrw.de.

Meine Fragen an Sie dazu:
1. Wie stehen Sie persönlich zu dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit, nur einen Teil einer Berufsgruppe bluten zu lassen?
2. Wäre das auch so, wenn Beamte streiken dürften oder wird der Weg der geringsten Widerstandes gewählt.
3. Werden Sie dem Gesetz trotz der offenkundigen Verfassungswidrigkeit zustimmen, getreu dem Motto "nach drei verfassungswidrigen Haushalten in Folge ist das auch schon egal" oder nicht?
4. Wie erklären Sie mir, das ander ebenfalls hoch verschuldete Länder wie Schleswig-Holstein Hamburg oder Niedersachsen ihren Beamten die Erhöhung gewähren und Sie nicht?

Sie als Hüter der Verfassung sollten nicht warte, bis das Verfassungsgericht Ihnen eine schallende Ohrfeige verpasst. Viele Ihrer Genossen wir der Dortmunder und Gelsenkirchener OB (seltene Einiglkeit) haben das längst erkannt. Helfen Sie Frau Kraft zurück auf den rechten Weg.

Portrait von Ralf Jäger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

vielen Dank für Ihre Frage.

Herr Minister Jäger hat Ihre Fragen an Minister Dr. Norbert Walter-Borjans weitergeleitet, da dieser kein Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages und daher auch nicht auf abgeordnetenwatch.de vertreten ist.

Der Finanzminister war gerne bereit Ihre Fragen zu beantworten.

-------------------

Der von Ihnen erwähnte Gutachter Prof. Battis ist nicht von der Landesregierung beauftragt worden. Vielmehr ist er auf Einladung des Landtages als Sachverständiger - neben vielen anderen - am 18. Juni bei der Anhörung im Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses und im Ausschuss für Kommunalpolitik (Beamtenbesoldung - Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen) aufgetreten.

Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. Wie stehen Sie persönlich zu dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit, nur einen Teil einer Berufsgruppe bluten zu lassen?

Die von der Landesregierung geplante Einkommensanpassung bei den Beamten ist – das habe ich immer deutlich gemacht – alles andere als etwas, was ein sozialdemokratischer Minister gern vornimmt. Aber die Schuldenbremse gilt und Einkommenszuwächse müssen auch finanzierbar sein. Wir schlagen eine Lösung vor, die nach unserer Auffassung in einer schwierigen Haushaltslage den Personalbereich bei der Konsolidierung nicht außen vor lässt, aber trotzdem eine angemessene Lebensführung gewährleistet, das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen einhält und sozial gestaffelt ist.

Wir mussten eine Abwägungsentscheidung treffen: Wir haben uns …

· gegen einen Personalabbau nach der Rasenmäher-Methode,

· gegen einen generellen Beförderungsstopp,

· gegen Kürzungen beim Weihnachtsgeld und

· gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit entschieden.

Wir sind für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses: Das heißt, dass die Beamtinnen und Beamten und die Pensionäre im einfachen, im mittleren und im gehobenen Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst, also eine Tarifsteigerung von 2,65 % für 2013 und 2,95 % für 2014 erhalten. Die mittleren Einkommen - Besoldungsstufen A 11 und A 12 des gehobenen Dienstes - sollen teilweise, um jeweils 1% für 2013 und 2014, angehoben werden. Und die höheren Einkommen - ab A 13 - nehmen nicht an der Tarifanpassung teil.

2. Wäre das auch so, wenn Beamte streiken dürften oder wird der Weg der geringsten Widerstandes gewählt?

Die Frage ist hypothetisch. Gleichwohl sehe ich aus den oben zu 1. genannten Gründen (die Personalausgaben stellen mit rd. 40 % den größten Ausgabenblock im Landeshaushalt dar) keine andere Möglichkeit für eine finanzierbare und gleichzeitig auch sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifergebnisses.

3. Werden Sie dem Gesetz trotz der offenkundigen Verfassungswidrigkeit zustimmen, getreu dem Motto "nach drei verfassungswidrigen Haushalten in Folge ist das auch schon egal" oder nicht?

Ich bin kein Mitglied des NRW-Parlaments und daher auch nicht berechtigt, über das Gesetz mitabzustimmen. Gleichwohl stehe ich als Mitglied der Landesregierung zu der Kabinettsentscheidung und zu der oben dargestellten Lösung. - Wir werden natürlich sämtliche Stellungnahmen, die in der öffentlichen Anhörung am 18. Juni abgebeben wurden, genau prüfen und bewerten.

4. Wie erklären Sie mir, das andere ebenfalls hoch verschuldete Länder wie Schleswig-Holstein Hamburg oder Niedersachsen ihren Beamten die Erhöhung gewähren und Sie nicht?

Ich kenne die Gründe der anderen Länder für die Entscheidung in dieser Frage nicht im Einzelnen. Daher kann ich hierzu auch keine Stellungnahme abgeben.

gez. Dr. Norbet Walter-Borjans, NRW Finanzminister