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Frage von Jan W. •

Frage an Ralf Jäger von Jan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jäger,

wie den Medien zu entnehmen war, ist es im Rahmen der Blockupy-Demonstration in Frankfurt am Main zu überzogenen Einsätzen der Polizei gegen die Demonstrant*innen gekommen. Immer wieder ist auch zu lesen, dass insbesondere Polizist*innen aus Nordrhein-Westfalen überzogene Gewalt gegen die Demonstrierenden ausübten.

Wie stehen Sie zu diesen Berichten und inwiefern waren Sie in die Organisation des Polizeieinsatzes eingebunden? Hat der Einsatz Konsequenzen innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei? Wie wollen Sie solche Vorfälle in Zukunft verhindern? Wie stehen Sie zu einer Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 06. Juni 2013.

Die Unterstützung der Länder untereinander bei der Bewältigung großer und herausragender polizeilicher Einsatzlagen ist gelebte Solidarität im Rahmen des Föderalismus und entspricht langjährig geübter Praxis. Die Einsatzplanung fällt dabei in die Verantwortung der jeweils örtlich zuständigen Polizeibehörden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales nimmt hierauf grundsätzlich keinen Einfluss.

Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen, dass mir Hinweise auf ein aggressives Auftreten nordrhein-westfälischer Polizeieinheiten bei Unterstützungseinsätzen in den vergangenen Jahren nicht vorliegen. Mit der sogenannten nordrhein-westfälischen Linie für den bürgernahen Einsatz der Polizei zur Bewältigung großer Versammlungslagen setzt Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren eine erfolgreiche Leitlinie für den Polizeieinsatz um. Unsere Einsatzphilosophie ist ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen nordrhein-westfälischer Polizeiarbeit.

Auf der Basis der mir derzeit vorliegenden Berichterstattung vermag ich momentan in der Gesamtschau nicht erkennen, dass die eingesetzten nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizeieinheiten beim Einsatz am 01. Juni 2013 in Frankfurt a.M. von diesen Vorgaben abgewichen sind. Ich darf Ihnen versichern, dass ich die Vorwürfe ernst nehme und an einer lückenlosen Aufklärung sehr interessiert bin.

Abschließend darf ich Sie darüber informieren, dass die Einsatzeinheiten der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei aktuell durch eine vorgegebene Helm-Kennzeichnung erkennbar sind.

Mit freundlichem Gruß
gez. Ralf Jäger