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Frage von Berthold T. •

Frage an Ralf Jäger von Berthold T. bezüglich Umwelt

warum ist das rauchen in getrennten räumen in den wirtschaften verboten? .wer rauchen will wird bei der kälte nach draußen gejagt..das gesetz ist nur für die fanatischen nichtraucher beschlossen worden.
da die spd und die grünen so ungerechte gesetze beschließen bekommen sie unsere stimmen nie mehr.
thüsing

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thüsing,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 25.05.2013, worin Sie sich gegen das Gesetz zum Nichtraucherschutz aussprechen.

Es ist unser vordringlichstes Anliegen, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern, Kindern und Jugendlichen auf effektive und rechtssichere Weise zu gewährleisten. Genau das leistete das bisherige Nichtraucherschutzgesetz der CDU/FDP-Regierung nämlich nicht.

Aus diesen Gründen ist es vor Gericht gescheitert (z.B. Urteil des OVG Münster zu den „Raucherclubs“). Sollte also ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz von Nichtraucherinnen und -rauchern geleistet werden, war eine Novellierung des nun abgelösten Gesetzes unausweichlich.

Richtig ist, wie von Ihnen beschrieben, dass der Gesetzentwurf ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht. Das bedeutet auch eine Schließung der bisherigen „Raucherräume“. Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich jedoch zu, so muss der Gesetzgeber einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Gesundheit der Nichtraucher, den Freiheitsrechten der Gaststättenbetreiber und Raucher unter Berücksichtigung fairer Wettbewerbsbedingungen getroffen und dokumentiert haben.

Nichtraucherschutzgesetze mit Ausnahmen für Gaststätten in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind genau daran – teilweise mehrfach – vor den obersten Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das kann nicht Ziel eines Gesetzes sein und zeigt auch die Schwierigkeit bzw. faktische Unmöglichkeit, rechtssichere Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu schaffen. Im Übrigen ist dies auch ein Ergebnis der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf im Landtag, in der u.a. auf Wunsch der SPD-Landtagsfraktion auch noch einmal mögliche Ausnahmen geprüft wurden.

Das am 01.05.2013 in Kraft tretende Gesetz zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen leistet einen effektiven und rechtssicheren Gesundheitsschutz für Nichtraucher, Kinder und Jugendliche. Wir tragen mit diesem Gesetz dem gesellschaftlichen Anspruch an einen echten Gesundheitsschutz und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Rechnung.

Mit freundlichem Gruß
gez. Ralf Jäger