Frage an Ralf Jäger von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jäger,
die Wehrpflicht aufgrund des Geschlechts widerspricht also nicht dem Gebot der Gleichberechtigung? Das bedeutet also, daß man dieses Gebot beliebig brechen kann, man deklariert es dann einfach als Sonderlösung. Was meinen Sie Herr Jäger, könnte man mit der Logik auch Frauen aufgrund Ihres Geschlechtes zur Gebärpflicht heranziehen? In das GG schreibt man dann einfach rein, es liege kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung vor, da es eine Sonderlösung ist, genau so wie bei der Wehrpflicht, denn wir wollen doch auf keinen Fall das GG brechen.
So gesehen könnte man mit dieser Logik und dieser Moral, jeden für alles heranzuziehen, oder nicht?
Freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß aus Herzogenrath
Norbert Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Folgefrage, Minister Jäger hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei Art. 12a GG um eine Sonderregel gegenüber dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz handelt. Somit ist deutlich, dass sich nicht um eine "Deklaration" handelt, sondern um eine Bestimmung, deren Verfassungskonformität durch das höchste deutsche Gericht festgestellt worden ist.
Mit freundlichem Gruß
i.A.
Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger