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Ralf Jäger
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Frage von Holger S. •

Frage an Ralf Jäger von Holger S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jäger,

wie ich der Presse entnehmen konnte

http://www.taz.de/!106045/
"Doch will Jäger auch die definitiv unpolitischen Delikte nutzen, um den Neonazis „auf die Springerstiefel zu treten... Auch härtere Strafen bei [deren] allgemeiner Kriminalität hält Jäger für notwendig.“
sehen Sie eine Sondergerichtsbarkeit für ganz offensichtlich Ihrem persönlichen Gusto nach ´Rechtsextremen´ (ich vermisse eine rechtsethisch begründbare juristische Definition) mit harten Strafen vor.

Bitte erläutern Sie, weshalb Ihnen die Aufhebung des fundamentalen Gleichbehandlungsgrundsatzes einer freiheitlich- demokratischen Grundordnung gerechtfertigt erscheint, vor allem vor dem geschichtlichen Hintergrund der Derartiges zum Terror instrumentalisierenden Nazi-Justiz.

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sulz,

vielen Dank für Ihre Frage, Minister Jäger hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Die neue Auswertung der Kriminalstatistik für das Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass rechtsextremistische Straftäter noch gefährlicher sind, als allein die Zahl der politisch motivierten Straftaten zu erkennen gibt. Die Statistik belegt, dass auf nahezu jedes bekanntgewordene politisch motivierte Gewaltdelikt von Rechtsextremisten zwei weitere Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität kommen. Es ist heute genauer bekannt, welche Taten diese Leute verüben. Je mehr über sie bekannt ist, umso eher können Zusammenhänge erkannt und eingeschritten werden.

Im Jahr 2012 wies die Polizei 556 Rechtsextremisten insgesamt 1.387 Straftaten der Allgemeinkriminalität nach. Darunter waren ein Tötungsdelikt, 275 Körperverletzungen und 310 Diebstähle und Einbrüche. Zusätzlich zu 31 bekanntgewordenen politisch motivierten Bedrohungen und Nötigungen begingen Rechtsextremisten 107 Bedrohungen und Nötigungen der Allgemeinkriminalität.

Das zeigt, dass Rechtsextremisten eine Gefahr für unsere gesamte Gesellschaft sind. Die Straftaten ziehen sich durch das ganze Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigungen, Nötigungen, Diebstahl, Betrug, Körperverletzungen und Bedrohungen sowie Raub- und Sexualdelikte. Politisch motivierte Taten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz runden das Bild ab. 20 der insgesamt 556 ermittelten rechtsextremistischen Straftäter fielen durch eine hohe kriminelle Energie auf. Jeder von ihnen hat im vergangenen Jahr mehr als zehn Straftaten verübt.

Die personenbezogene Arbeit der Ermittler bei der Bekämpfung der Kriminalität zeigt inzwischen Erfolge. Weil die Erkenntnisse über jeden rechtsextremen Kriminellen an einer Stelle gebündelt werden, hat die Polizei einen besseren Überblick über die Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger