Frage an Ralf Jäger von Jan F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Jäger,
da ich aus beruflichen Gründen öfters in Venlo (NL) unterwegs bin, konnte ich auf mancher Rückfahrt nach Deutschland, Zollkontrollen auf dem Standstreifen der Autobahn A61 beobachten.
Meine Frage an Sie als amtierender Minister für Inneres: Wie sind solche Kontrollen, selbst Nachts, auf dem Standstreifen einer Autobahn ohne Tempolimit zu rechtfertigen, wo man doch schon in der Fahrschule gelernt hat, nach Unfällen immer hinter die Leitplanke in Sicherheit zu gehen?
Selbstverständlich verstehe ich, dass Zoll und Polizei ihren Aufgaben zum Grenzschutz und zur Unterbindung von Schmuggel gerecht werden müssen. Wofür ich jedoch kein Verständnis habe, sind Kontrollen bei denen Beamte und Zivilisten unnötig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt werden.
Da dies keine Einzelbeobachtung meinerseits war, vermute ich, dass diese Praxis nicht nur in besonders schwerwiegenden Fällen zum Einsatz kommt.
Abschließend möchte ich Sie fragen, ob ein solches Vorgehen zur Personen- und Pkw-Kontrolle überhaupt im Ministerium bekannt ist?
Desweiteren würde mich in Hinblick auf die Landtagswahlen im Mai interessieren, ob die SPD vorsieht Änderungen im Bereich der Grenzkontrollen vorzunehmen, oder möglicher Weise vorhat den Besitz kleiner Rauschgiftmengen zu legalisieren, um die Grenzkontrollen effizienter und sinnvoller gegen Großkriminelle gestalten zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Frauholz
Sehr geehrter Herr Frauholz,
für Ihre Frage vom 25.04.2012 danke ich Ihnen und möchte Ihnen gerne darauf antworten.
Für den Einsatz der Zollbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und Hauptzollämter/ Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter und als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium der Finanzen zuständig.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen erhält außerhalb gemeinsamer Einsatze von den Zollbehörden keine Information über deren vorgeplanten oder durchgeführten Überwachungsaktivitäten auf Autobahnen. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Zollbehörden im Rahmen eigener Zuständigkeiten und Aufgaben bundesweit agieren. Bei ihren Maßnahmen entscheiden diese auch eigenverantwortlich über die dabei zu beachtenden Regelungen, z. B. zur Eigensicherung oder auch zur Verminderung von ggf. entstehenden Gefahrensituationen.
Aus der Frage ist nicht zu erkennen, ob es sich beobachteten Zollkontrolle auf der A 61 um die Überprüfung eines Einzelfahrzeugs oder eine größere geplante Kontrollstelle handelte. Letztere Kontrollen der Autobahnpolizei Nordrhein-Westfalen finden nicht auf dem Seitenstreifen von Autobahnen statt, sondern werden in der Regel abgesetzt von der Hauptfahrbahn auf Parkplätzen, Raststätten oder im untergeordneten Straßennetz durchgeführt. Nur in begründeten Einzelfällen werden Kraftfahrzeuge durch die Polizei Nordrhein-Westfalen auf dem Seitenstreifen einer BAB angehalten und kontrolliert."
Im SPD-Wahlprogramm ist keine Änderung der bisherigen Politik zur Verfolgung der Drogenkriminalität vorgesehen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Ralf Jäger