Frage an Ralf Jäger von Claus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jäger,
am 14.04.2011 habe ich Ihnen, hier im Portal Abgeordnetenwatch, eine Frage zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen gestellt, welche Ihre Forderung nach einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung unterstützen. Leider ist diese Frage bis heute unbeantwertet geblieben. Möglicherweise liegt das ja daran, dass es bislang keine Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff in die Bürgerrechte gibt.
Einer aktuellen Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht zufolge, gibt es keine Belege für den Nutzen der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. Wie schätzen Sie die Ergebnisse dieser Studie im Hinblick auf Ihre Forderungen zur Vorratsdatenspeicherung ein? Wäre es nicht sinnvoller, sich für alternative Ermittlungsmethoden einzusetzen? Das Speichern der Verbindungsdaten nur im Verdachtsfall und auf richterliche Anordnung, hätte den Vorteil, das man nicht in Konflikt mit den Bürgerrechten von Millionen Bundesbürgern geriete und so auch sicherlich auf eine breitere Zustimmung seitens der Bürger stossen würde.