Frage an Ralf Jäger von Axel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Minister Jäger,
können Sie zusagen und garantieren, die Ergebnisse Ihrer gruppenspezifischen Erfassung aller Straftaten der von Ihnen als rechtsextrem gesonnen eingestuften Bürger auf jeden Fall zu veröffentlichen?
Zur Erinnerung: Genau dasselbe, das Sie jetzt unternehmen, fand im Herbst 1916 statt, um die Juden, die sich "in der Etappe und in Schreibstuben drücken", bloßzustellen. Das Ergebnis, nach dem sich Juden nicht nur weit überproportional freiwillig gemeldet hatten sondern auch an der Front und unter den Gefallenen besonders stark vertreten waren, verschwand dann nach der groß angekündigten Umfrage unpubliziert in den Schubladen.
Werden auch Sie ein Ihnen genehmes Ergebnis an die große Glocke hängen, ein anders ausfallendes aber totschweigen, oder sind Sie bereit, die unbedingte und ergebnisoffene Publikation zuzusagen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Axel Berger
Herr Minister Jäger hat im Plenum als ersten Punkt seines "Acht-Punkte-Programms" seine Absicht, eine Initiative in der Innenministerkonferenz zur Modifizierung der Erfassung von Straftaten von Rechtsextremisten einzubringen, dargestellt. Herr Minister Jäger strebt an, "dass künftig alle Straftaten von Rechtsextremisten in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Volksverhetzung oder um einen Ladendiebstahl handelt. Straftaten von Rechtsextremisten müssen auch als Straftaten von diesen benannt werden." Sofern dieses Vorhaben als Änderung der bundeseinheitlichen Richtlinie der Polizeilichen Kriminalstatistik beschlossen wird, gelten für die so gewonnenen Daten ebenfalls die Regelungen zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes und des Landes NRW wird einmal jährlich für das Vorjahr im Rahmen einer Bundes- bzw. Landespressekonferenz vorgestellt. Die Einzeldaten für Bund und NRW werden darüber hinaus in Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In NRW ist dies das Jahrbuch "Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen" des Landeskriminalamtes NRW. Dieses Angebot ist über die zentrale Homepage www.polizei.nrw.de zu erreichen.
Die "Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland" wird auf der Homepage www.bka.de veröffentlicht.
Die für die Polizeiliche Kriminalstatistik aufbereiteten Daten sind demnach jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich.
Darüber hinaus werden in den ebenfalls jährlich publizierten Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern weitere Informationen zum Bereich Rechtsextremismus zugänglich gemacht."
i.A.
Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger