Frage an Ralf Jäger von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jäger,
in Köln-Kalk, wo ich lebe, fand heute (Sa. 10.12.) eine Demonstration statt. Als ich gegen 14 Uhr von der Arbeit zurückkehrte, musste ich feststellen, dass der gesamte Bereich um die Demonstration, inmitten dessen meine Wohnung liegt, vollständig, teilweise mit mehr als 1 km Abstand abgeriegelt war. Selbst mir als Anwohner wurde der Zugang verweigert.
Da ich mit dem Rad unterwegs war, umfuhr ihn nun den gesamten Bereich in der Hoffnung, vielleicht doch eine Lücke zu finden und nicht noch 3 Stunden auf der Straße herumzustehen.
Durch die Wohngebiete westlich und südlich der Demonstration war jedoch kein Durchkommen. Einmal schaffte ich es an eine Absperrung, welche nur etwa 200m von meiner Wohnung entfernt war, aber auch dort wollte man mich nicht passieren lassen. Ich fuhr dann also weiter, bis ich aus den Wohngebieten heraus war und über ein angrenzendes Industriegebiet östlich der Demonstration mein Glück versuchte. Zu meiner Überraschung gab es auf dieser Seite keine Absperrungen. Ich musste nur zwei freundlich lächelnde Polizeibeamte passieren und schon war ich in Sichtweite meiner Wohnung. Nun ging ich dem Demonstrationszug direkt entgegen, vorbei an mehreren Polizeibeamten, von denen mich aber niemand anhielt.
Übrigens hätte man aus dieser Richtung sogar mit einem Auto direkt an den Demonstrationsweg heranfahren können, sollten die Polizeibeamten nicht bereit gewesen sein, sich todesmutig in den Weg zu werfen.
Können Sie mir bitte erklären, welchen Sinn es hatte, die angrenzenden Wohngebiete während der Demonstration weiträumig mit einem massiven Polizeiaufgebot praktisch hermetisch abzuriegeln, während der Zugang durch das Industriegebiet völlig offen blieb?
Geht es möglicherweise ausschließlich darum, die Akzeptanz für Demonstrationen zu senken, indem man unbeteiligte Anwohner durch polizeiliche Maßnahmen möglichst hoch belastet?
Es würde mich freuen, wenn Sie mich aufklären könnten.
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Am 10.12.2011 fand in Köln-Kalk ein Aufzug des rechten Spektrums statt; deswegen waren mehrere Gegenveranstaltungen - teilweise in Form von Versammlungen - zu erwarten.
Zum Schutz einer Versammlung des rechten Spektrums war es erforderlich, ein Aufeinandertreffen mit gewalttätigen Gruppierungen zu verhindern; dies hätte zwangsläufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt.
Im Vorfeld der Versammlung gab es Aufrufe, den Aufzug durch Köln-Kalk zu verhindern.
Um ein Aufeinandertreffen gewaltbereiter Gruppierungen zu verhindern war es aus Sicht der einsatzführenden Polizeibehörde erforderlich, den vorgesehenen Aufzugsweg der Versammlung des rechten Spektrums abzusperren bzw. den Zulauf zu kontrollieren.
Bei einer vergleichbaren Versammlung am 19.11.2011 in Köln-Kalk konnte der vorgesehene Aufzugsweg bereits 20 Minuten nach Beginn nicht mehr genutzt werden, weil er durch nicht angemeldete Gegenversammlungen belegt wurde.
Dass es durch die polizeilichen Maßnahmen zu Beeinträchtigungen der Anwohner gekommen ist, ist bedauerlich aber leider nicht immer zu vermeiden. Es ist nicht die Intention der Polizei durch ihre Maßnahmen die Akzeptanz von Versammlungen zu belasten.
Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger