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Frage von Mareike S. •

Frage an Ralf Jäger von Mareike S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Jäger,

als Bürgerin Nordrhein-Westfalens wüsste gern, ob der vom Chaos-Computer-Club aktuell vorgestellte Trojaner (siehe die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens vom 10.10.11 und 11.10.11) in dieser oder einer gleichen Form auch in NRW eingesetzt wurde?

Was für Konsequenzen sollte dieser Spionageskandal Ihrer Meinung nach in den betroffenen Innenministerien konkret haben?

Wie kann ich mich als Bürger vor einer Ausspähung in dieser Form schützen? Denn wenn die Behörden nicht verfassungsgemäß handeln, ist dann überhaupt noch eine Sicherheit persönlicher Daten bzw. Kommunikation gewährleistet?

Mit freundlichen Grüßen
Mareike Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schneider,

für Ihre Frage vom 11.10.2011 danke ich Ihnen und möchte Ihnen gerne meine Position näher erläutern.

"Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hat weder die vom Chaos Computer Club kritisierte noch eine andere Software mit ähnlich umfangreichen Funktionsspektrum eingesetzt. Sie hat keine Online-Durchsuchungen von Computern durchgeführt oder Screenshots von grafischen Bildschirminhalten gefertigt.

Allerdings hat die nordrhein-westfälische Polizei in den vergangenen Jahren vereinzelt individuell programmierte Software genutzt, um Telefongespräche zu überwachen, die mittels der Software Skype verschlüsselt über das Internet geführt wurden. Diese als Quellen-Telekommunikationsüberwachung bezeichnete Maßnahme war erforderlich, da eine Überwachung dieser verschlüsselten Telekommunikation mittels einer Standard-Telekommunikationsüberwachung technisch nicht möglich ist.

Anlass der Überwachungsmaßnahmen waren Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten der Rauschgift- und Eigentumskriminalität. Das Vorgehen der Polizei war dabei in jedem Einzelfall richterlich angeordnet und erfolgte nach geltendem Recht.

Ungeachtet dessen, hat die aktuelle Debatte über staatliche Überwachungssoftware deutlich gemacht, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können müssen, dass die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden in jeder Hinsicht den rechtlichen Anforderungen genügen. Herr Minister Jäger setzt sich daher aktuell auf Bundesebene dafür ein, dass derartige Software zukünftig von einen unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert wird.

Sehr geehrte Frau Schneider, ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erst seit der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit mit hohem Verantwortungsbewusstsein in diesem besonders sensiblen Bereich agiert. Unbeschadet der Debatte bleibt es weiterhin bei der bisherigen Linie: Die nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden verfolgen Straftaten konsequent und mit rechtstaatlichen Mitteln."

Mit freundlichem Gruß
gez. Ralf Jäger