Frage an Ralf Jäger von Claus P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
In Ihrer Antwort vom 30.03.2011 schreiben Sie, "dass die ZIR in der Lage ist, vielfach schon während einer noch aktiven Internetsitzung die mit einer IP verbundenen Nutzerdaten beim jeweiligen Telekommunikationsanbieter anzufragen". Spricht diese Tatsache nicht eindeutig für die Erfolgsaussichten des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens, bei welchem, in einem solchen Fall, über eine Speicheranordnung das Löschen der Verkehrsdaten verhindert wird?
Welche gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen aus Ihrer Sicht, für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, zumal der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kürzlich zu dem Schluß gekommen ist, dass es EU-weit keine Hinweise dafür gibt, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft?
Mit freundlichen Grüßen,
Claus Palm