Frage von Hans-Jürgen S. • 01.08.2010
Frage an Ralf Jäger von Hans-Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jäger,
irgendwie bekommt der Bürger aus den Medien die Botschaft übermittelt, dass für die offentliche Sicherheit ein Bouquet von Verantwortlichen zuständig ist. Sie selbst weisen in der Pressekonferenz zu den Vorfällen in Duisburg darauf hin:
http://www.youtube.com/watch?v=6ocVPYVzxYs
Wieso steht dann in § 1 des Polizeigesetzes von NRW, dass dies Aufgabe der Polizei ist?
Eigentlich Ihr Verantwortungsbereich,,,,,
Freundliche Grüsse
Hans-Jütgen Scholl
Antwort ausstehend von Ralf Jäger SPD