Frage an Ralf Hillenberg von Conny S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Hillenberg,
wie ist Ihre Meinung zum Straßenausbaubeitragsgesetz?
Sollen Grundstückseigentümer die Finanzierung von Luxusstraßen mit beidseitigen Radwegen, Parktaschen und sonstigen Schnurrpfeifereien mittragen, ohne dass sie ein Mitspracherecht über den Umfang und die Kosten des Ausbaus bekommen? Wer sollte bestimmen dürfen, wie eine bestehende Straße ausgebaut werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Conny Stegemann
Sehr geehrte Frau Stegemann,
alle Ihre Sorgen werden in dem Berliner Straßenbaubeitragsgesetz geregelt.
Entgegen dem Erschließungsrecht, wo Sie kaum Mitspracherecht hatten und 90% der Kosten zahlen mussten (wurde praktisch mit dem Inkrafttreten des Straßenbaubeitragsgesetzes abgeschafft)haben Sie nun mehr Informations- und Mitspracherechte.
1. Vor Beginn einer Straßenbaumaßnahme müssen die Anlieger schriftlich über Unfang, Dauer und Kostenanteile informiert werden.
2. Jede Straßenbaumaßnahme, in deren Ergebnis Anlieger anteilig bezahlen müssen, muss in einer öffentlichen Bürgerversammlung mit mindestens zwei Varianten vorgestellt werden.
3. Schriftliche Einwände müssen beantwortet werden.
4. Es wurden Mindeststandards definiert. Wenn die Kommune mehr bauen möchte, muss sie es allein bezahlen- Auflagen des Wasserschutzes und des Denkmalschutzes zahlt die Kommune.
5. Letzte Entscheidung über eine geplante Maßnahme trifft die Bezirksverordnetenversammlung.
6. Eigentümer in Anliegerstraßen können ihre Straße auf der Grundlage des Berliner Straßengesetzes selbst planen und bauen lassen.
Sozialvergleichbare Regelungen wie in Berlin gibt es in keinem anderen Bundesland.
Da Bayern und Hessen mit 2,6 Milliarden Euro den Berliner Haushalt mitfinanzieren und es in 14 Bundesländern ein (wesentlich schlechteres) Straßenbaubeitragsgesetz gibt, halte ich es für einen Akt der Gerechtigkeit, dass Berlin sich dem anschließt.
Mit dem Wunsch nach Gesundheit und Glück Ihnen und Ihrer Familie verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralf Hillenberg