Frage an Ralf Göbel von Sonja W. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Herr Göbel,
wie ist der Fahrplan der CDU für die Entwicklung der Studiengebühren und warum sollte ich Ihnen glauben, dass ich während meines Studiums noch auf irgendeine Art und Weise von diesem Geld profitieren werde? Wer garantiert mir, dass bei den Mehreinnahmen der Universität aufgrund der verbesserten finanziellen Situation selbiger nicht einfach die staatlichen Zuschüsse gekürzt werden?
Sehr geehrte Frau Willner,
gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Studiengebühren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet Studienbeiträge. Es gibt gute Gründe für ihre Einführung:
Unsere Hochschulen sind derzeit unterfinanziert. Nach Expertenmeinung fehlen ihnen 3 bis 4 Mrd. Euro jährlich, davon 1 Mrd. Euro in der Lehre. Die Ausstattung von Bibliotheken, Hörsälen und Laboren hat sich verschlechtert. Die Betreuungssituation ist dramatisch. Auf einen Professor kommen im Durchschnitt 60 Studierende, während es in den USA 10 sind. Die meisten Industriestaaten geben im Tertiärbereich mehr für die Bildung aus, was auf die höhere private Beteilung zurückzuführen ist.
Die Erhebung von Studienbeiträgen in einer Größenordnung von 500 Euro pro Semester würde den Hochschulen in Deutschland im Jahr real 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro Einnahmen bringen. Geld, das im internationalen Hochschulwettbewerb dringend benötigt wird. In anderen Ländern sind Studienbeiträge längst Standard. Nirgendwo ist es zu einem Rückgang der Studierendenzahlen oder zu sozialen Verwerfungen gekommen.
Die Einführung von Studienbeiträgen und ihre soziale Ausgestaltung sind in erster Linie Aufgabe der Länder. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht jedoch auch den Bund in der Pflicht, gemeinsam mit den Ländern die Ausbildungsförderung, das derzeitige BAföG, auf die Studienbeitragsmodelle auszurichten. Auch sind neue Wege der Förderung des sog. „Bildungssparens“ zu prüfen.
Die Einführung von Studienbeiträgen ist jedoch an Voraussetzungen gebunden:
Die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem muss bestehen bleiben. Jeder, der die Befähigung zum Hochschulstudium hat, muss studieren können. Deshalb müssen die Beiträge sozial verträglich sein, d. h. in einer bezahlbaren Größenordnung liegen. 500 Euro pro Semester sind derzeit im Gespräch. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass Studierende zinsgünstige Darlehen zur sozialen Abfederung erhalten, die sie erst nach dem Studium bei einer entsprechenden Einkommenssituation zurückzahlen müssen. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sollte ein Stipendiensystem für begabte Studierende etabliert werden.
Einen weiteren Punkt haben auch Sie angesprochen: Das Geld muss den Hochschulen für die Lehre verbleiben. Es darf keine Absenkung der staatlichen Hochschulfinanzierung geben. Das gilt auch für den Bund, der sich z. B. nicht aus der Hochschul-baufinanzierung zurückziehen darf.
Die unionsgeführten Bundesländer haben bereits Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge verabschiedet. Diese sehen u.a. die Sicherung der staatlichen Finanzierung durch mehrjährige Hochschulverträge, sowie die sofortige Zweckbindung des Beitragsaufkommens für die Lehre vor.
Ich bin der Überzeugung, dass Studienbeiträge in der von uns vorgeschlagenen Form zu mehr Qualität in der Hochschulbildung in Deutschland führen werden und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Göbel