Frage an Ralf Brauksiepe von Oskar K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Brauksiepe,
in ihrem "Programm für gesunde Lebensmittel, innovative Landwirtschaft und lebendige ländliche Räume" sieht die CDU die Reduzierung von staatlichen Vorgaben für die Landwirtschaft auf EU-Mindeststandards und eine stärkere Selbstverantwortung der Agrarindustrie vor. Kein Schutz mehr also vor ungeklärten Risiken durch den Anbau von genmanipulierten Pflanzen?
Verabschiedet sich die CDU damit vom aktiven Verbraucherschutz zu Gunsten höherer Profite der Agrarindustrie?
Mit freundlichen Grüßen, Oskar Kurz.
Sehr geehrter Herr Kurz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der auf die Risiken genmanipulierter Pflanzen hinweisen. Wie kaum bei einem anderen Thema herrscht in der Bevölkerung nach wie vor große Unsicherheit darüber, ob genmanipulierte Pflanzen für den Menschen schädlich sind.
CDU und CSU vertreten die Auffassung, dass die Anwendung der Grünen Gentechnik als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts grundsätzlich nicht länger verhindert werden sollte. Die Politik ist daher verpflichtet, die Koexistenz zwischen genveränderten und konventionellen Pflanzen zu gewährleisten und praxisgerechte Haftungsnormen zu schaffen. Zu den von Ihnen angesprochenen Risiken möchte ich folgendes sagen:
Zunächst ist festzustellen, dass man genveränderte Lebensmittel ohne Bedenken essen kann. Bisher wurde wissenschaftlich nichts Nachteiliges nachgewiesen. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muss es aber exakte Kennzeichnungen geben, damit dies jeder für sich über den Verzehr genveränderter Lebensmittel selbst entscheiden kann. Ein weiteres Risiko, dass von Kritikern der Gentechnik immer wieder angesprochen wird, ist die Frage, ob genveränderte und konventionelle Pflanzen nebeneinander „koexistieren“ können, ohne dass es dabei zu unbeabsichtigten Vermischungen kommt. Diese Frage kann aufgrund einer neuen Studie positiv beantwortet werden. Im Jahr 2004 ist in sieben Bundesländern – auf einer Fläche von 300 Hektar – gentechnisch veränderter Bt-Mais erfolgreich angebaut worden. Seit Mitte November liegen die Versuchsergebnisse des Großversuches vor. Diese belegen, dass Koexistenz auch für angrenzende Maisfelder zu garantieren ist. Im Wesentlichen treten Auskreuzungen nur in einem unmittelbar benachbarten 10 Meter breiten Streifen auf. Daher würde ein Abstand von 20 Metern vollkommen ausreichen, um auch bei nahe liegenden Maisfeldern ausreichende Sicherheit vor Einkreuzungen zu gewähren. Die Abstände sollten sortenspezifisch ermittelt werden, dann wäre eine „Koexistenz“ zu gewährleisten.
Die Union verabschiedet sich nicht vom aktiven Verbraucherschutz. Ganz im Gegenteil: In enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft werden wir dafür Sorge tragen, dass genmanipulierte Pflanzen nur dann auf den Markt kommen, wenn deren Verwendung absolut bedenkenlos ist.
Mit freundlichen Grüßen