Frage an Ralf Borgers von Dr.Christoph L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Borgers,
alle Sport- und Privatpiloten mit einer deutschen Lizenz müssen sich neuerdings einer verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen, periodischen und kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG unterziehen. Piloten mit ausländischen Lizenzen werden auch in Zukunft ohne Überprüfung im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland fliegen ! Da das Grundgesetz und die einschlägigen Datenschutzgesetze eine derartige Überprüfung ohne begründeten Verdacht nur mit Zustimmung des Betroffenen zulassen, erpressen die Behörden den "freiwilligen" Antrag auf Überprüfung mit dem Hinweis, daß eine Verweigerung Zweifel an der Zuverlässigkeit begründet und zum Widerruf der Lizenz führt. Die im LuftSiG vorgesehene Durchführungsverordnung, welche die Einzelheiten der Überprüfung regeln soll, gibt es bis zum heutigen Tag nicht, so daß für die Überprüften keinerlei Rechtssicherheit besteht. Opfer dieser skandalösen und demütigenden Praxis sind häufig Bürger, die sich über Jahrzehnte in Vereinsvorständen oder als Fluglehrer ehrenamtlich für das Gemeinwohl eingesetzt haben.
Es hat weltweit noch nie einen Terroranschlag gegeben, der von einem lizenzierten Piloten mit einem Luftfahrzeug durchgeführt wurde ! Wie wir den Nachrichten leider fast täglich entnehmen müssen, sieht dies bei Führerscheinbesitzer und Rucksackträgern völlig anders aus. Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenpotential" dar, da sie problemlos große Mengen gefährlicher Güter in jede Innenstadt transportieren können !
Warum werden diese Personen nicht auch überprüft ? Fürchtet man etwas den berechtigten Massenprotest und versucht sich lieber auf Kosten einer harmlosen Minderheit auf dem Gebiet der Sicherheit zu profilieren ?
Sind Sie der Meinung, daß ein solcher unglaublicher Globalverdacht
gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Wird dadurch nicht der Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit, Demokratie und Menschenwürde werden nicht dadurch geschützt, daß man sie Schritt für Schritt abschafft.
Welche Antwort hierauf kann ich den Mitglieder der Luftsportgruppe Bocholt e.V. weitergeben?
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Christoph Larisch
Vorstandsmitglied der Luftsportgruppe Bocholt e.V.
Nach Rücksprache mit dem Fragesteller, der mir weitere Informationen zur Verfügung gestellt hat, komme ich zu dem Schluß das hier offenbar mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Ich halte die angewandte Form der Fragestellung sowie die Durchführung der ZÜP auf diese Art nicht für gerechtfertigt. Ich habe diese Frage zur Bundestagsfraktion weitergeleitet und bin auf die Antwort gespannt. Mir war diese Zuverlässigkeitsprüfung, die nicht im Zusammenhang mit der Flugtauglichkeit steht nicht bekannt!